Überfall auf Roma wird neu verhandelt
Drei bereits verurteilte Männer sollen jetzt erneut vor Gericht. Sie waren im vergangenen Jahr in eine Wohnung eingebrochen und hatten das dort lebende Ehepaar brutal zusammengeschlagen. Das Berufungsverfahren ist brisant: Die Angeklagten sollen mit Vorsatz und aus rassistischen Motiven gehandelt haben, denn die Opfer des Überfalls gehören zur Roma-Minderheit in Tschechien. Daniel Satra berichtet.
Blajze, Jas und Stiskala, die sich in der Tatnacht Ende August als Polizisten ausgegeben hatten, um sich Zugang zur Wohnung der Eheleute Ziga zu verschaffen, verletzten die damals schwangere Frau am Auge und stachen mit einem Messer auf das Gesicht ihres Ehemannes ein. Nach dem Prozess protestierte die Bürgerinitiative für Menschenrechte von Roma-Mitbürgern gegen das milde Urteil, und ihr Vorsitzender, Dusan Badi, traf sich mit tschechischen Regierungsvertretern. Jan Jarab, Regierungsbeauftragter für Menschenrechte, sagte daraufhin seine Hilfe bei der Auswahl und der Finanzierung eines Anwalts für das Ehepaar zu. Zu den Zielen des Berufungsverfahrens aus Sicht der betroffenen Eheleute sagte Badi:
"Entschädigung fordern. Entweder von den Tätern oder vom Staat. Entschädigung dafür, dass sie auf einem Auge nicht mehr sehen kann, und für ihn auf Grund der Schnittverletzungen im Gesicht."
Außerdem wolle sich Badi dafür einsetzen, dass das rassistische Motiv der Tat nicht länger verheimlicht werde. Das Leben hat sich für die Zigas nach dem Überfall verändert. Neben anonymen Drohbriefen sind sie auch mit Drohungen der Täter konfrontiert.
"Sie haben Angst, und sie haben Schränke vor die Fenster gestellt. Und vergangene Woche hat einer dieser Skinheads, die damals die Familie Ziga in der Nacht überfallen haben, wieder Drohungen losgelassen. Und gestern hat er bei ihnen ins Fenster geschaut, und ist auch um das Haus herumgegangen, als gerade Journalisten dort waren. Diese haben auch gesehen, wie alle drei durchs Fenster geschaut haben", berichtet Badi.
Badi setzt neben dem Gerichtsverfahren weiterhin auf Öffentlichkeit. Nur so habe man auch das Berufungsverfahren durchsetzen können.