Weg der Besserung: Kinder- und Jugendkriminalität in Tschechien sinkt

Im Dezember hatten ein in Deutschland gebürtiger Türke und ein Grieche einen Rentner in der Münchner U-Bahn lebensgefährlich zusammengeschlagen. Beide waren schon mehrfach vorbestraft. Am lautesten rief Hessens Ministerpräsident Roland Koch nach einer Verschärfung der Gesetze. Zur Diskussion stand ebenso eine Senkung der Strafmündigkeit. Auch in Tschechien kommt diese Forderung jedesmal auf den Tisch, wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden. Zuletzt forderte die Schulleiterin in Karlsbad eine Senkung der Strafmündigkeit von 15 auf 14 oder weniger Jahre. Jetzt liegen neue Zahlen zur Kinder- und Jugendkriminalität vor.

Der gefühlte Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität widerspricht den neuesten Statistiken. Am Dienstag brachte die Pilsener Rechtsprofessorin Helena Válková auf der Pressekonferenz der Richter-Union etwas Ordnung in das Gefühl und zwar mit Zahlen. Nach einem starken Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität gegen Ende der 90er Jahre, konnte in den letzten Jahren ein wesentlicher Rückgang festgestellt werden. 7700 Eigentumsdelikte, wie zum Beispiel Diebstahl, verübten Kinder unter 15 Jahren noch im Jahr 2000. Jugendliche –also über 15 Jahre alt – brachten es auf ganze 10.000 Eigentumsdelikte. Im vergangenen Jahr, also sieben Jahre später, sah das statistisch wesentlich besser aus: 1500 Eigentumsdelikte verübt von Kindern und 4000 von jugendlichen Straftätern. Aber auch die Gewalttaten von Kindern und Jugendlichen sind eindeutig zurückgegangen.

Die Ursachen sind vielfältig, meint Helena Válková. Seit 2002 ist ein Diebstahl nur dann als Eigentumsdelikt zu werten, wenn der Schaden mindestens 5000 Kronen, also rund 200 Euro beträgt. Seit 2004 müssen sich aber auch strafunmündige Kinder vor dem Jugendrichter zumindest verantworten. Und nicht zuletzt gibt es eine gewisse Liberalisierung im Strafgerichtswesen, sagt Helena Válková:

„Ich meine damit, dass man differenzierter vorgeht. Man nutzt nicht nur die bedingungslose Freiheitsstrafe, sondern auch die so genannten ambulanten Maßnahmen, wie zum Beispiel Verurteilung mit Bewährung, Aufsicht des Bewährungshelfers, Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich, bedingte Einstellung des Strafverfahrens – so genannte diversions -, also alle diese Maßnahmen, die dazu einen Beitrag leisten, dass weniger Jugendliche dann wirklich in Haft landen.“

Mehr zu diesem Thema – unter anderem zu der Frage, ob eine Herabsetzung der Strafmündigkeit sinnvoll ist - erfahren Sie am Donnerstag im Forum Gesellschaft bei Radio Prag.