Werden die bislang in Tschechien verbotenen Kosmetik-Tierversuche wieder ermöglicht?
Das Testen von Kosmetik-Produkten an Tieren ist in der Tschechischen Republik entgegen der gültigen EU-Richtlinie völlig verboten. Vorerst jedenfalls. Nächste Woche werden die Abgeordneten voraussichtlich über einen novellierten Gesetzentwurf entscheiden, dem zufolge Kosmetik-Tierversuche wieder ermöglicht werden sollen. Martina Schneibergova fasst zusammen.
Die umstrittene Gesetzesnovelle enthält eigentlich nur einen einzigen neuen Satz, der die eventuelle Durchführung von Tierversuchen betrifft, falls man befürchtet, dass ein Kosmetik-Produkt gesundheitsschädliche Stoffe enthalten könnte. Der Vorsitzende der tschechischen Organisation für den Schutz von Nutztieren (OHZ), Michal Kolesár, meint:
"Die Mehrheit der kosmetischen Produkte enthält Stoffe, die der Gesundheit schaden. Die Hersteller geben an, dass in ihren Produkten nur eine geringe Menge dieser Stoffe enthalten ist, und dass diese außerdem stark verdünnt sind. Niemand kann aber abschätzen, was bei einer langjährigen Nutzung dieser Produkte passieren kann, bzw. wie empfindliche Menschen darauf reagieren werden. Aus diesem Grund ist das Bemühen der Kosmetik-Hersteller, ein haltbares Alibi zu haben, verständlich. Die Vivisektion - also eine schmerzhafte Verletzung des Organismus - wird heutzutage leider als verlässliche Methode angesehen, um die Unschädlichkeit eines Produktes zu überprüfen. Dies ist bestimmt einer der Hauptgründe, warum der neue Satz in den novellierten Gesetzentwurf mit einbezogen wurde."
Das Gesundheitsministerium, das den Entwurf vorbereitete, begründete seinen Schritt mit der Anpassung an das jetzige EU-Recht. Die Tierversuchgegner weisen aber darauf hin, dass das tschechische Landwirtschaftsministerium längst eine Ausnahme bei der EU hätte beantragen können. Diese Meinung vertritt beispielsweise die christdemokratische Abgeordnete Vlasta Parkanová, die eine weitere Beibehaltung des bislang in Tschechien geltenden Verbots der Kosmetik-Tierversuche vorgeschlagen hatte. Ihr Vorschlag wurde von der liberalen Abgeordneten Tána Fischerová unterstützt. Sie wies das Argument, dass tschechische Kosmetik-Hersteller durch das derzeit gültige Verbot benachteiligt wären, zurück.
In der EU wurde einige Mal das Verbot dieser Tests erwogen. Michal Kolesár dazu:
"Das Verbot der Kosmetik-Tierversuche wurde ursprünglich für 1998 geplant. Dann wurde es auf das Jahr 2000, dann bis 2002 verschoben. Zurzeit rechnet man damit, dass die Kosmetik-Tierversuche in zwei Etappen beendet werden - in den Jahren 2009 und 2013. Aber es gibt Bemühungen, dass der Verkauf der an Tieren getesteten Kosmetikprodukte weiterhin erlaubt wird, obwohl die Versuche innerhalb der EU verboten sein werden. Das würde bedeuten, dass die Tierversuche in Länder außerhalb der EU übertragen werden. Dies wäre ein Schritt zurück. Denn dann würden die Tests in Ländern durchgeführt, wo die Tierschutzstandards schlechter als in der EU sind. Aus diesem Grund müssen zwei Verbote durchgesetzt werden - erstens das Verbot der Kosmetik-Tierversuche und zweitens das Verbot der an Tieren getesteten Kosmetika im Rahmen der EU."
Michal Kolesar zufolge arbeitet die OHZ vor allem mit Tierfreunden in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz zusammen. Als Organisation konzentriere sich die OHZ, so Kolesar, auf Informationsaustausch und auf eine Verbesserung des Bewusstseins der Öffentlichkeit.
"Die Art, wie wir mit Tieren umgehen, ist eine Angelegenheit der Kultur des jeweiligen Menschen, des jeweiligen Landes bzw. Volkes."