Zankapfel Veitsdom - Ist die Lösung des Streits im Mittelalter zu suchen?

Prager Veitsdom
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Staat und Kirche sind in der Jahrhunderte währenden Geschichte oft getrennte Wege gegangen. Zu unterschiedlich waren und sind ihre Interessen. Und auch das jüngste Beispiel in Tschechien - der Streit um die Eigentumsrechte am Prager Veitsdom - zeigt, dass beide Institutionen sich schwer tun, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Nachdem der Oberste Gerichtshof in Tschechien vor kurzem der Kirche das Besitzrecht an der Kathedrale des heiligen Veits absprach, indem es ein entsprechendes Urteil des Bezirksgerichts von Prag 1 aufhob, war neuer Ärger vorprogrammiert. Die Kirche weigert sich, den prunkvollen Sakralbau herauszugeben, die Repräsentanten des Staates pochen auf die Rückgabe. Daher ist es kein Wunder, dass die Gespräche zwischen den Vertretern der Präsidentenkanzlei und des Domkapitels am Dienstag zu keiner Annäherung, geschweige denn zu einer Einigung geführt haben. Und deshalb wird auch die Tonart rauer gegen alle, die das Urteil und damit die Autorität des Obersten Gerichtshofes anfechten wollen:

"Jede Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist verbindlich für alle Beteiligten des Verfahrens, die dem Beschluss Folge zu leisten haben. Der Urteilsspruch, den der Oberste Gerichtshof gefasst hat, wird rechtskräftig von dem Tag an, an dem der Teilnehmer des Verfahrens das Urteil per Einschreiben erhalten hat", sagte der Sprecher des Gerichtshofs, Petr Knötig.

Prager Veitsdom
Das sei bereits geschehen, monieren die Beamten des Gerichtshofs und der Präsidentenkanzlei unisono das Verhalten der römisch-katholischen Kirche, sich dem Urteilsspruch nicht beugen zu wollen. Kardinal Miloslav Vlk, Bischof Vaclav Maly und weitere Geistliche halten dem entgegen, dass das Interieur des Domes ohnehin der Kirche gehöre. Vlk legte andererseits einen ersten Kompromissvorschlag vor, indem er anbot, dass die Kirche den Dom bis zu einer neuen Gerichtsentscheidung zum Beispiel mieten könne. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der Historiker der tschechischen Akademie der Wissenschaften Dusan Trestik, der salomonisch formulierte:

"Als Karl IV. die Kathedrale erbauen ließ, hat er sie dem Erzbistum geschenkt. Das geschah nach dem mittelalterlichen Recht und war eigentlich nichts anderes als ein Darlehen. Der weltliche Herrscher hat sich den Besitzanspruch auf das Gebäude bewahrt, aber auch der Beschenkte hatte dadurch sein Eigentum. Und daran hat sich zu keiner Zeit etwas geändert!"

Ist der weise und für beide Seiten akzeptierbare Urteilsspruch daher im Mittelalter zu suchen? Beide Streitparteien sollten die traditionellen Regelungen auf jeden Fall in ihre Überlegungen mit einbeziehen.