Abgeordnetenhaus beschließt neue Regeln für Schuldner-Register

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Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch die gesetzliche Verankerung des Schuldner-Registers beschlossen. Widerstand dagegen kam zuvor aus dem Senat, der vor Datenmissbrauch und einem Missbrauch der Grund- und Freiheitsrechte warnte.

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Das Abgeordnetenhaus hat die Novelle gegen den Widerstand des Senats verabschiedet. Das Schuldner-Register soll Kreditgebern dabei helfen, die Verlässlichkeit und Zahlungsmoral ihrer Kunden zu überprüfen. Den Senat stört an der vorgelegten Fassung vor allem, dass darin Angaben über Verbraucher ohne deren Einwilligung auftauchen können und sieht darin einen Widerspruch zu den Grund- und Freiheitsrechten. Die Bedenken der oberen Parlamentskammer teilt auch Industrieminister Jan Mládek (Sozialdemokraten), der eine Überarbeitung des Registers für notwendig erachtet.

Kritiker monieren zudem, dass die Angaben über die Schuldner auch nach Begleichung der Verbindlichkeiten im Register verbleiben und warnen vor Datenmissbrauch. Laut Senator Jan Hajda von den Sozialdemokraten legalisiert die Neuregelung das bestehende Schuldner-Register, für das auf unzulässige Weise Daten gesammelt worden seien. Der Abgeordnete Radek Vondráček (Ano-Partei) wies dies zurück und sagte zur Nachrichtenagentur ČTK, dass ähnliche Register bereits seit 15 Jahren in Übereinstimmung mit den Rechtsvorgaben existierten. Kreditnehmer würden mit dem Gesetz vor weiterer Verschuldung bewahrt, die jetzige Version sei zudem sorgfältig und in Zusammenarbeit mit dem Industrieministerium ausgearbeitet worden. Ob das Schuldner-Register in seiner jetzigen Form im Gesetz verankert wird, hängt nun Staatspräsident Miloš Zeman, der das Gesetz in letzter Instanz billigen muss.