Abkommen schafft Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Rettungseinsätze

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Die Tschechische Republik und die Bundesrepublik Deutschland sind gute Nachbarn. Deshalb kommen sich die Bürger beider Länder auch stetig näher, besuchen sich häufiger und lernen besonders im Grenzgebiet die reizvollen Orte und Naturschönheiten des jeweiligen Nachbarn besser kennen. Bei Unfällen, die in der Grenzregion passieren können, wollen sie sich jetzt zudem noch besser helfen. Aus diesem Grund haben beide Länder am Donnerstag in Pilsen einen wichtigen Pakt geschlossen: das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst.

Daniel Bahr und Leoš Heger  (Foto: ČTK)
Was lange währt, wird gut, sagt ein altes Sprichwort. Das hoffen auch die Gesundheitsminister Tschechiens und Deutschlands, Leoš Heger und Daniel Bahr. Sie unterzeichneten am Donnerstag das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Den Unterschriften ging nämlich eine fast zehnjährige Detailarbeit voraus, bei der sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten in beiden Ländern im Bereich Rettungsdienst lange Zeit als Bremsklotz erwiesen. Jetzt aber sei endlich der Durchbruch erfolgt, sagte Minister Bahr. Man habe ein Abkommen vereinbart, das den Bürgern unmittelbar zugute komme:

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„Wenn jemand zum Beispiel im Grenzgebiet wandert, oder im Grenzgebiet eine Radtour macht, und plötzlich passiert ein Unfall, dann möchte die Person, dass ihr so schnell wie möglich geholfen wird. Und dann denkt man nicht in Kategorien, auf welcher Seite der Grenze man nun ist. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Rettungsdienstabkommen haben. Es schafft den Rahmen dafür, dass die Rettungsdienste der tschechischen Seite oder der deutschen Seite so schnell wie möglich betroffenen Bürgerinnen und Bürgern beim Unfall helfen können, unabhängig davon, auf welcher Seite der Grenze der Unfall passiert.“

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Künftig könne demzufolge derjenige Rettungsdienst helfen, der dem Unfallort am nächsten ist, erläuterte Bahr und ergänzte:

„Das setzt voraus, dass ein intensiver Austausch zwischen den Rettungsdiensten auf tschechischer und deutscher Seite funktioniert. Dafür schafft das Rettungsdienstabkommen eine gute und sehr wichtige Grundlage, damit Grenzen jetzt auch im Alltag und in einer konkreten Notfallsituation für Menschen wirklich fallen.“

Tschechiens Gesundheitsminister Leoš Heger verwies in seinen Ausführungen unter anderem darauf, dass neben den Freistaaten Bayern und Sachsen gleich fünf tschechische Kreise in dieses Abkommen involviert sind. Es sind die Kreise Liberec / Reichenberg, Ústí nad Labem /Aussig, Karlovy Vary / Karlsbad, Plzeň / Pilsen und Südböhmen. Heger machte aber auch deutlich:

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„Ich möchte noch einmal betonen: Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Um diesen Vertrag aber mit Leben zu erfüllen, müssen die verantwortlichen Institutionen im Bereich Rettungsdienst noch weitere Verhandlungen führen und die konkreten Bedingungen aushandeln.“

An der detaillierten Umsetzung des Rahmenvertrags muss also noch ganz konkret gearbeitet werden. In dieser Hinsicht hat es schon einige Verhandlungen auf Bundesland- beziehungsweise Kreisebene gegeben. Ein weiteres Treffen zwischen den Rettungsdiensten der tschechischen Kreise, die an Bayern grenzen, und ihren bayerischen Kollegen wird am 18. April in Zwiesel stattfinden, informierte die bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Emilia Müller. Zu den Schwerpunkten, die dort verhandelt werden sollen, sagte die Ministerin:

Emilia Müller  (Foto: Sigismund von Dobschütz,  Wikimedia CC BY-SA 3.0)
„Dazu wollen wir auf jeden Fall eine grenzüberschreitende Karte als Planungsgrundlage erstellen. In dieser Karte müssen auf jeden Fall eingetragen sein die Rettungsdienststandorte mit Bezeichnungen, Besetzungszeiten und Erreichbarkeiten. Schließlich brauchen wir auch die Fahrzeiten zum jeweiligen Einsatzort, wir brauchen die Kliniken und die Versorgungszentren mit ihren Versorgungsstufen. Dies und viele weitere Details werden in Zwiesel besprochen.“

Neben der Detailarbeit an der Basis aber müssen auch die Gesetzgeber ran. Die Parlamente und die Präsidenten beider Länder müssen das Abkommen noch ratifizieren. Dieser Prozess soll bis Ende dieses Jahres, spätestens aber im Jahr 2014 vollzogen sein, sagten beide Gesundheitsminister unisono.