Abkommen schafft Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Rettungseinsätze
Die Tschechische Republik und die Bundesrepublik Deutschland sind gute Nachbarn. Deshalb kommen sich die Bürger beider Länder auch stetig näher, besuchen sich häufiger und lernen besonders im Grenzgebiet die reizvollen Orte und Naturschönheiten des jeweiligen Nachbarn besser kennen. Bei Unfällen, die in der Grenzregion passieren können, wollen sie sich jetzt zudem noch besser helfen. Aus diesem Grund haben beide Länder am Donnerstag in Pilsen einen wichtigen Pakt geschlossen: das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst.
„Das setzt voraus, dass ein intensiver Austausch zwischen den Rettungsdiensten auf tschechischer und deutscher Seite funktioniert. Dafür schafft das Rettungsdienstabkommen eine gute und sehr wichtige Grundlage, damit Grenzen jetzt auch im Alltag und in einer konkreten Notfallsituation für Menschen wirklich fallen.“
Tschechiens Gesundheitsminister Leoš Heger verwies in seinen Ausführungen unter anderem darauf, dass neben den Freistaaten Bayern und Sachsen gleich fünf tschechische Kreise in dieses Abkommen involviert sind. Es sind die Kreise Liberec / Reichenberg, Ústí nad Labem /Aussig, Karlovy Vary / Karlsbad, Plzeň / Pilsen und Südböhmen. Heger machte aber auch deutlich:
„Ich möchte noch einmal betonen: Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Um diesen Vertrag aber mit Leben zu erfüllen, müssen die verantwortlichen Institutionen im Bereich Rettungsdienst noch weitere Verhandlungen führen und die konkreten Bedingungen aushandeln.“An der detaillierten Umsetzung des Rahmenvertrags muss also noch ganz konkret gearbeitet werden. In dieser Hinsicht hat es schon einige Verhandlungen auf Bundesland- beziehungsweise Kreisebene gegeben. Ein weiteres Treffen zwischen den Rettungsdiensten der tschechischen Kreise, die an Bayern grenzen, und ihren bayerischen Kollegen wird am 18. April in Zwiesel stattfinden, informierte die bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Emilia Müller. Zu den Schwerpunkten, die dort verhandelt werden sollen, sagte die Ministerin:
„Dazu wollen wir auf jeden Fall eine grenzüberschreitende Karte als Planungsgrundlage erstellen. In dieser Karte müssen auf jeden Fall eingetragen sein die Rettungsdienststandorte mit Bezeichnungen, Besetzungszeiten und Erreichbarkeiten. Schließlich brauchen wir auch die Fahrzeiten zum jeweiligen Einsatzort, wir brauchen die Kliniken und die Versorgungszentren mit ihren Versorgungsstufen. Dies und viele weitere Details werden in Zwiesel besprochen.“Neben der Detailarbeit an der Basis aber müssen auch die Gesetzgeber ran. Die Parlamente und die Präsidenten beider Länder müssen das Abkommen noch ratifizieren. Dieser Prozess soll bis Ende dieses Jahres, spätestens aber im Jahr 2014 vollzogen sein, sagten beide Gesundheitsminister unisono.