„Aus einem juristischen wird ein politisches Problem“ - Politologe Pehr über die Kirchenrestitution

Foto: Archiv Radio Prag

Die Frage der Kirchenrestitution ist in Tschechien ein Politikum. Die frühere konservative Regierung unter Petr Nečas hatte vor einem Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Für die Christdemokraten, den kleinsten Koalitionspartner ist die Restitutionsfrage damit abgeschlossen. Den Sozialdemokraten hingegen geht der Umfang der Restitutionszahlungen zu weit, sie pochen auf Änderungen. Worum es in dem Streit geht und warum sich Gesellschaft und Politik so schwer tun mit der Entschädigung der Kirchen, dazu mehr im Interview mit dem Politologen Michal Pehr.

Michal Pehr  (Foto: David Hertl,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Herr Pehr, worum geht es in dem Streit, der in der Regierungskoalition um die Frage der Kirchenrestitution entbrannt ist?

„Das ist ein klassisches Beispiel für einen politischen Streit mit tiefen Wurzeln. Es ist ein Streit zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten. Die Christdemokraten setzen sich seit langem für die Kirchenrestitution ein. Die Sozialdemokraten haben daraus ein Wahlkampfthema gemacht und angekündigt, das Restitutionsgesetz zu ändern, das von der konservativen Vorgängerregierung verabschiedet wurde. Und jetzt überlegen die Sozialdemokraten, wie sie sich konkret zu diesem bereits verabschiedeten Gesetz stellen.“

Das Restitutionsgesetz sichert den Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu, dass sie einen Teil der Gebäude und Grundstücke, die ihnen das kommunistische Regime ab 1948 genommen hatte, zurückerhalten. Für den Rest will der Staat eine finanzielle Entschädigung zahlen, über einen Zeitraum von 30 Jahren sind das umgerechnet rund 2,3 Milliarden Euro. Käme eine eventuelle Gesetzesänderung jetzt nicht viel zu spät – und ist sie überhaupt möglich?

Foto: Archiv Radio Prag
„In der Politik ist alles möglich. Allerdings glaube ich, dass das in diesem Fall nicht besonders realistisch ist. Der Restitutionsprozess hat nach der Verabschiedung des Gesetzes bereits begonnen. Und zum anderen müssen die Sozialdemokraten Rücksicht auf ihren Koalitionspartner, die Christdemokraten, nehmen. Meiner Meinung nach wird es daher nicht zu einer Umkehr des begonnen Prozesses kommen.“

Was meinen Sie, wie wird dann der Streit konkret ausgehen?

„Ich glaube, dieser Streit wird letztlich im Sande verlaufen. Die Sozialdemokraten werden die Frage noch eine zeitlang ins Gedächtnis rufen. Sie werden sich bemühen, mit Vertretern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften darüber zu verhandeln, ob nicht Veränderungen in den Verträgen möglich sind. Man muss aber davon ausgehen, dass sich die Kirchenvertreter darauf nicht einlassen werden. Und so wird die Angelegenheit dann wohl letztlich in den Schubladen der einzelnen Parteisekretariate enden.“

Foto: Khalil Baalbaki,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Und die vereinbarten Summen, die in dem Gesetz und in den Verträgen mit den jeweiligen Kirchen festgelegt sind, werden sie dann ausgezahlt innerhalb der nächsten 30 Jahre?

„Ja, ich bin fest überzeugt, dass das so sein wird. Es ist nicht auszuschließen, dass sich einige Parameter noch ändern. Und natürlich kann man darüber streiten, inwieweit die jeweiligen Summen richtig ausgerechnet wurden und inwieweit sie ein Kompromiss waren. Ich glaube jedoch, die Parteien werden sich bemühen, das Gesetz und die Verträge mit den jeweiligen Kirchen so einzuhalten, wie sie ausgehandelt wurden.“

Miloš Zeman  (Foto: ČTK)
Die Kirchenrestitution war und ist ein Politikum in Tschechien – Staatspräsident Miloš Zeman hatte sich letztes Jahr sogar für ein Referendum ausgesprochen und das neugewählte Abgeordnetenhaus aufgefordert, das Gesetz rückgängig zu machen. Warum tun sich die Tschechen so schwer mit der Kirchenrestitution?

„Diese Diskussion muss man als Teil der gesamten Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit sehen. Da besteht der breitere Kontext. Ich muss sagen, dass unsere Gesellschaft ein enormes Problem hat, sich mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen. Dieser Fall ist ein absolut klassisches Beispiel dafür. Auf der einen Seite gibt es hier zweifelsohne einen starken Willen, die Fehler der Vergangenheit zu tilgen und historisches Unrecht zu beseitigen. Auf der anderen Seite steht das ambivalente oder bei breiten Teilen der Gesellschaft sehr ausgeprägte negative Verhältnis gegenüber den Kirchen, insbesondere gegenüber der katholischen Kirche. Das hängt mit der Vergangenheit zusammen und damit, dass in der Tschechoslowakei 40 Jahre lang ein kommunistisches Regime an der Macht war. Dieses Erbe wirkt bis heute nach. Und so wird aus einem juristischen und historischen Problem ein politisches Problem. Und viele Politiker, insbesondere aus dem linken Spektrum, merken, dass sie daraus politisches Kapital schlagen können, indem sie ihren Wählern zeigen, dass sie gegen diese verhasste Kirche zu Felde ziehen.“

Gebäude des staatlichen Bodenamtes in Prag  (Foto: Google Street View)
Wer konkret entscheidet über die einzelnen Restitutionsverfahren?

„Über die Rückgabe von Grundstücken entscheidet das staatliche Bodenamt (Státní pozemkový úřád), früher der Bodenfonds und damit sozusagen die tschechische Treuhand. Das Amt untersteht dem Landwirtschaftsministerium (das nach hitzigen Verhandlungen mit den Sozialdemokraten die Christdemokraten übernommen haben, Anm.d.Red.). In dem Amt gibt es eine eigene Abteilung, die laut dem verabschiedeten Restitutionsgesetz über die Rückgabe oder Nicht-Rückgabe der entsprechenden Grundstücke entscheidet. Das Gesetz sieht vor, dass die Kirchen und Glaubensgemeinschaften binnen eines Jahres ihre Ansprüche auf beschlagnahmte Grundstücke geltend machen können. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche erloschen. Wenn eine der Kirchen mit der Entscheidung des Bodenamtes nicht einverstanden ist, kann sie diese in einzelnen Fällen, die in dem Gesetz konkretisiert sind, noch gerichtlich anfechten. Aber de facto hat das Bodenamt eine ziemlich dominante Bedeutung bei der Restitution der Kirchengrundstücke. Über die Rückgabe von Gebäuden, Kunstgegenständen und so weiter entscheidet allerdings nicht er, dafür sind andere Institutionen zuständig.“