Ausdruck von ´zivilem Ungehorsam´: Sozialdemokratischer Politiker ignoriert Gesetz

Bohuslav Sobotka

Der sozialdemokratische Parteivizevorsitzende Bohuslav Sobotka hat in dieser Woche abgelehnt, die seit Jahresbeginn gültige Pflichtgebühr von 30 Kronen (rund 1,3 Euro) bei einer medizinischen Behandlung zu bezahlen. Gegen ihre Einführung sowie gegen andere Maßnahmen, die die Koalitionsregierung im Rahmen einer Gesundheitsreform durchgesetzt hatte, haben die Sozialdemokraten eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Mit Sobotkas vorgehen befassen sich dieser Tage auch einheimische Medien.

Auch jenseits von Sobotkas prominentem Akt der Verweigerung ist das Thema der Arzt- und Krankenhausgebühren seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes in den Äußerungen vieler Politiker und damit auch in der Berichterstattung der Medien fast ständig präsent. Umso mehr in diesen Tagen, in denen das Verfassungsgericht über eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde der Sozialdemokraten verhandelt. Wie aber sieht der Sozialdemokrat Sobotka selbst seine im Brünner St. Anna-Spital begangene „Tat“, auf der er bestimmt nicht gegen seinen Willen ertappt worden ist?

„Verstehen Sie es bitte als einen Ausdruck von ´zivilem Ungehorsam´. Ich bin natürlich bereit, die Sanktionen, die sich aus der Verweigerung der Krankenhausgebühr ergeben, auf mich zu nehmen. Im Endeffekt entsteht ganz bestimmt kein finanzieller Schade für das Krankenhaus. Mein Vorgehen sehe ich als eine Form von Protest gegen die Situation, in die eine hohe Anzahl von unseren Bürgern geraten ist unter den Bedingungen, die von der Regierung und von Gesundheitsminister Julínek geschaffen wurden.“

Bohuslav Sobotka
Für das Vorgehen des sozialdemokratischen Politikers zeigt zum Beispiel der bürgerdemokratische Vizevorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im Abgeordnetenhaus, Boris Stastny, (ODS), kein Verständnis. Am Mittwoch sagte er in einem Interview mit dem Tschechischen Rundfunk:

„Wir leben doch in einer demokratischen Gesellschaft, die sich auch auf einen Gesetzgebungsprozess geeinigt hat. Wir haben ein Gesetz verabschiedet, das der Opposition nicht gefallen mag, sie sollte sich daher bemühen, die nächsten Wahlen mit eigenen Argumenten und Prämissen in ihrem Wahlprogramm zu gewinnen. Wenn aber ein Gesetz gültig ist, soll man es auch respektieren. Jegliche Anweisungen zur Nichteinhaltung eines Gesetzes sind für mich absolut unbegreiflich.“

Es sei dasselbe, wenn jemand nicht die gesetzlich verankerte 50-Kilometer – Geschwindigkeit bei der Autofahrt durch eine Gemeinde nicht einhalten würde, mein Stastny. Er sei, wie er gegenüber dem Tschechischen Rundfunk sagte, auf 99,9 Prozent davon überzeugt, dass das kontroverse Gesetz im Einklang mit der Verfassung der Tschechischen Republik steht. Immerhin, das Gesetz über das Verfassungsgericht, so sein Sprecher, sowie andere relevante Vorschriften sähen eine ganze Reihe von Möglichkeiten für den Prozessausgang. Eine davon ist natürlich auch die von den Sozialdemokraten angestrebte Aufhebung des Gesetzes. Bis zum Redaktionsschluss gab es nichts Konkretes in dieser Frage.