Bausparprämien gekürzt, Steuersystem umgestaltet: Weitere Punkte der Finanzreform fix

Finanzminister Bohuslav Sobotka (li.), Foto: CTK

Bereits in der letzten Ausgabe unseres Tagesechos haben wir über den Plan der tschechischen Regierung berichtet, im Rahmen einer umfassenden Finanzreform auch in das System des überaus beliebten Bausparens einzugreifen. Mittlerweile ist aus diesem Plan ein konkreter Regierungsentwurf geworden, der nun dem Parlament vorgelegt wird. Denn am Montag hat das Kabinett weitere Eckpunkte der Finanzreform beschlossen. Gerald Schubert fasst zusammen:

Finanzminister Bohuslav Sobotka  (li.),  Foto: CTK
Zunächst zum Bausparen: Die maximale Bemessungsgrundlage für den staatlichen Zuschuss von 25 Prozent auf die eingezahlten Beträge betrug bisher 18.000 Kronen, also knapp 600 Euro. Wer demnach in einem Jahr 18.000 Kronen oder mehr auf sein Bausparkonto eingezahlt hatte, bekam bisher vom Staat 4.500 Kronen zusätzlich überwiesen. Die Obergrenze der prämierten Einlagen wird in dem Regierungsentwurf nun auf 20.000 Kronen hinaufgesetzt, der Prozentsatz für den staatlichen Beitrag soll jedoch, so nahm man noch am Montag an, auf 15 Prozent sinken. Dies stimmt auch noch nach Verabschiedung des Papiers, allerdings nur für diejenigen Sparer, die tatsächlich bauen oder eine Wohnung renovieren. Denn, so Finanzminister Bohuslav Sobotka:

"Für alle anderen Teilnehmer macht die Prämie 12 Prozent des gesparten Betrages, maximal jedoch von 20.000 Kronen aus. Das wären also höchstens 2.400 Kronen."

Von derzeit 13 auf 4,5 Milliarden Kronen will der Staat durch diese Maßnahmen im Bausparbereich einsparen. Doch ist dies nicht der einzige Punkt, der in der jüngsten Regierungsvorlage zum Thema Finanzreform aufscheint: So müssen etwa selbständig Erwerbstätige ab einer Grenze von 3 Millionen Kronen Umsatz pro Jahr eine umfassende Steuererklärung abgeben und nicht nur die bisher im Bereich der auf Gewerbeschein arbeitenden Personen übliche Steuerevidenz. Oder: Alle Kleingewerbler, auch die, die keine offiziellen Gewinne erwirtschaften, sollen eine am tschechischen Durchschnittseinkommen orientierte Mindeststeuer bezahlen müssen. Voraussichtliche Bemessungsgrundlage wird etwa die Hälfte jenes Durchschnittseinkommens sein. Umgekehrt jedoch wird die Gewinnsteuer von juristischen Personen, also Firmen, in den nächsten drei Jahren von 31 auf 24 Prozent gesenkt.

Gerade letzteres müsste eigentlich, so könnte man meinen, nach dem Geschmack der oppositionellen Bürgerdemokraten von der ODS sein. Diese jedoch haben "Null-Toleranz" für den Regierungsvorschlag angekündigt. Einen Gegenvorschlag gibt es, anders als ursprünglich angekündigt, einstweilen jedoch noch nicht. Der ODS-Abgeordnete Vlastimil Tlusty meint dazu:

"Solange die Regierung keine Aufrechnung aller einzelnen Maßnahmen präsentiert, können wir die Reform nicht bewerten. Und wir können auch keine Alternativen präsentieren."