Beamtengesetz: Tschechische Regierung einigt sich auf Entwurf
Tschechien soll nun endlich ein Beamtengesetz erhalten. Auf einen entsprechenden Entwurf einigte sich die Regierung am Mittwoch, in Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2015.
„Eine unabhängige und gut arbeitende Staatsverwaltung schützt vor unangebrachten politischen Eingriffen und ist eine grundlegende, vielleicht wichtigste Maßnahme gegen Korruption. Deswegen bemühen wir uns, damit ab dem 1. Januar 2015 das Beamtengesetz vollständig in Kraft treten kann.“
Das neue Beamtengesetz soll regeln, wer zukünftig wen einstellen oder entlassen darf. Bisher konnte nämlich nach einem Wechsel an der Spitze des Ministeriums jeder Angestellte, vom Staatssekretär bis zum einfachen Referenten ausgetauscht werden - diese Praxis wurde von der Europäischen Union scharf kritisiert. Des Weiteren ist geplant, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlten Prämien zu beschränken, erklärt Premier Sobotka:„Die Prämien für einige Günstlinge haben ja in der Vergangenheit die Grundgehälter um ein Vielfaches überschritten. Daher soll nun ein Limit eingeführt werden. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass im Laufe von zwei Jahren ein neues Prämiensystem für Angestellte in der Staatsverwaltung eingeführt werden soll.“
Die maximale Prämienzahlung darf künftig 25 Prozent des Grundgehalts nicht überschreiten. Außerdem müssen Angestellte, die weniger als drei Jahre Erfahrung in der Staatsverwaltung haben, eine so genannte Beamtenprüfung ablegen. Das Gesetz soll aber keine generelle Umstrukturierung der Staatsverwaltung bedeuten, sagt der stellvertretende Parteichef der Christdemokraten (KDU-ČSL), Jan Bartošek:„Die Einführung des Beamtengesetzes nun mit Entlassungen zu beginnen, wäre schlecht. Wir wollen eine stabile Leistung der Staatsverwaltung. Dafür müssen die einzelnen Arbeitsstellen und ihre Aufgabenbereiche definiert und in eine Gehaltstabelle eingereiht werden. Das ist der Weg, der gegangen werden muss. Einsparungen und Massenentlassungen wären falsch.“
Im kommenden Jahr wird beim Regierungsamt nun eine Abteilung eingerichtet, die für die Staatsverwaltung zuständig ist und das neue Gesetz umsetzen soll. Erst ab 1. Januar 2016 werden dann für alle Angestellten im Staatsdienst dieselben Regeln gelten. Beamte wie in Deutschland werden die tschechischen Staatsangestellten allerdings nicht: Unkündbarkeit, kostenlose Gesundheitsvorsorge und staatliche Pensionsansprüche sind nicht vorgesehen.