Behandlung kranker Kinder - Mutter oder Vater? Beide.

Viele Frauen und besonders Mütter kennen das Problem: Obwohl es gesetzlich verboten ist, Bewerberinnen um eine Arbeitsstelle danach zu fragen, ob sie Kinder haben und wie alt diese sind, sieht die Realität völlig anders aus. Die Arbeitgeber bevorzugen oft andere Kandidaten, denn sie fürchten sich vor einer häufigen Abwesenheit der Mütter wegen der Pflege kranker Kinder.

Der kleine Patient Abbas und sein Vater  (aus Irak) an der Kinderklinik in Prag-Motol  (Foto: Zdenek Valis)
Wie ist diese Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, und wie sind auch die Väter vermehrt in die Kinderpflege einzubeziehen? Das Ministerium für Arbeit und Soziales schlägt eine prinzipielle Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vor: Für das kranke Kind könnten beide Eltern sorgen. Während der zehn Tage, die ihnen die Krankenkasse für die Behandlung zur Verfügung stellt, könnten der Vater und die Mutter sich einmal abwechseln. Noch mehr Freiheit fordert diesbezüglich die Regierungskommission für Chancengleichheit für Frauen und Männer. Ihre Vorsitzende, die sozialdemokratische Abgeordnete Anna Curdová:

"Wir sind der Meinung, dass sich die Eltern während der zehntägigen Behandlungsfrist auch zweimal ablösen können. Je nach ihrem Bedarf und nach dem Bedarf des Arbeitgebers. Die Folgen würden sowohl für die Eltern als auch für die Arbeitgeber positiv sein, weil die Flexibilität erhöht und die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt beseitigt würde."

Der Vorschlag wird auch vom Präsidenten der tschechischen Wirtschaftskammer Jaromír Drábek begrüßt:

"Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte nur geregelt werden, wenn dies für die gesamte Gesellschaft erforderlich ist. Wenn in diesem Fall dieses Verhältnis gelockert und eine bessere Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht wird, kann dies nur Nutzen bringen."

Die Regierungskommission für Chancengleichheit für Frauen und Männer wurde im Oktober 2001 gegründet. Sie hat 23 Mitglieder, die verschiedene Ministerien, Non-Profit-Organisationen und Gewerkschaften vertreten. Im vergangenen Jahr empfahl sie u. a., das so genannte Gender Budgeting einzuführen, das bereits in 42 Ländern der Welt funktioniert. Dies würde bedeuten, dass der gesamte öffentliche Haushalt und seine einzelnen Teile auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern gestaltet würden. Nach Curdová werde dieser Aspekt allerdings bisher weder im Staatshaushalt noch in den Gemeindebudgets in Betracht gezogen. Zu den weiteren Vorschlägen der Kommission gehören die Schaffung eines Gesetzes gegen Gewalt im Haushalt, die Verteilung von Subventionen mit Rücksicht auf die Chancengleichheit bzw. die Eintragung des so genannten Reißverschlusssystems in das Wahlgesetz. Dem zufolge sollten Männer und Frauen auf den Kandidatenlisten regelmäßig abwechseln. Laut Anna Curdová verbessere sich zwar die Lage in Tschechien allmählich, der Fortschritt sei aber bisher gering.