Berufsstatus Künstler: Freiberufler in Tschechien sollen besser abgesichert werden
Kultur ist kein Luxus, sondern ein notwendiger Bestandteil der Gesellschaft. Dies schrieb Tschechiens Kulturminister Martin Baxa (Bürgerdemokraten) Mitte Januar auf X – an dem Tag, als das Abgeordnetenhaus in Prag eine Gesetzesnovelle verabschiedet hatte, nach der hierzulande der offizielle Berufsstatus eines Künstlers eingeführt werden soll. Dies könnte ein erster Schritt sein zu einer besseren Absicherung von Kunstschaffenden, deren prekäre Lage vor allem in der Corona-Krise sichtbar wurde. Werden nun wirklich gute Bedingungen für Künstler geschaffen?
Die einzige gesetzliche Definition des Künstlerberufes besteht in Tschechien derzeit über die Urheberrechtsregelungen. Damit ist das Werk von Kunstschaffenden geschützt. Ansonsten gibt es aber keinen Gewerbeschein oder andere behördliche Genehmigungen zur Ausübung dieses Berufes. Steuerlich ist er anderen Selbständigen gleichgestellt, die Einkommensmöglichkeiten sehen aber oft ganz anders aus. Warum viele Freiberufler hierzulande nicht von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben können, erläuterte Anna Štičková unlängst in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks. Die Dichterin aus Brno / Brünn ist Mitbegründerin der Union der kleinen Verleger und Buchhändler:
„Menschen, die in der Kultur arbeiten, sind oft Selbständige und werden wie kleine Unternehmer betrachtet. In der Regel weist ihre Arbeit aber eben nicht die Parameter eines Unternehmens auf. Die Leute arbeiten meist für mehrere Auftraggeber und ziehen für gewöhnlich am kürzeren Ende. Denn da steht ein Mensch mehreren Theatern oder großen Verlagshäusern gegenüber. Obwohl sie regelmäßig für den gleichen Auftraggeber arbeiten, erfüllen sie trotzdem nicht die Parameter eines Unternehmers und können ebenso wenig die Vorteile von Angestellten nutzen – das meint den Anteil der Sozial- und Krankenversicherung, den normalerweise der Arbeitgeber zahlt.“
Die prekäre Lebenslage vieler freischaffender Künstler ist auch in Tschechien vor allem in der Corona-Pandemie sichtbar geworden. Die Kultur war einer der ersten Bereiche, für die der Lockdown galt. Und die Beschäftigten konnten auf keine Absicherung, wie langfristige Anstellungsverträge oder Kurzarbeitergeld, zurückgreifen und mussten sich auf die Schnelle Jobs an der Supermarktkasse oder als Taxifahrer suchen.
Vor diesem Hintergrund sei dann die Gesetzesnovelle entstanden, die demnächst den Berufsstatus eines Künstlers in Tschechien einführen soll, schildert Pavel Svoboda. Er ist Abgeordneter der Regierungspartei Top 09 und Vorsitzender des Kulturausschusses:
„Nach der Pandemie entstand der sogenannte Nationale Wiederaufbauplan. Die damalige Regierung unter Premier Andrej Babiš listete die Rahmenbedingungen und Ziele auf und schickte sie nach Brüssel mit dem Hinweis, dass dies hierzulande wichtige Themen seien. Es sollten demnach bestimmte Maßnahmen beschlossen werden, für die wir nicht wenig Geld bekommen würden. Weil Tschechien und das Kulturministerium also viele Milliarden Kronen eingenommen haben, war es nun unumgänglich, eine gewisse Gesetzeslage zu schaffen, um die Zusagen zu erfüllen. Das Gesetz musste eingeführt werden, damit die Gelder nicht an Brüssel zurückgezahlt werden müssen.“
In diesem pragmatischen Geiste hat auch Svoboda für die Initiative seiner Regierung gestimmt. Der reformierte Text gehört zum „Gesetz zu unterschiedlichen Arten der Unterstützung von Kultur“ und formuliert neue Regelungen für Freiberufler, die keine festen Arbeitsverträge haben. Der Künstlerstatus entsteht künftig durch die Registrierung direkt beim Kulturministerium. Eine künstlerische Tätigkeit muss dafür in mindestens 24 Monaten über die letzten drei Jahre ausgeübt worden sein. Wer im Register steht, kann sich dann für staatliche Stipendien bewerben.
Nun ist Pavel Svoboda aber nicht nur Abgeordneter, sondern auch Direktor der Kammerphilharmonie Pardubice / Pardubitze. Und in dieser Rolle habe er der Novelle gegenüber starke Vorbehalte, so sein Eingeständnis:
„Ich will ganz offen sein. Wenn ich hier rein als Musiker sitzen würde, also als Orchesterdirektor und freiberuflicher Künstler, dann würde ich sagen, dass das Register totaler Unsinn ist. Wir leben aber in einer bestimmten Realität. Und es ist im Interesse unseres Staates, diese Gesetzesnovelle umzusetzen.“
Anerkennung durch die EU bleibt unklar
Auch in anderen europäischen Staaten wird um den Berufsstatus von Kunstschaffenden gerungen. Aus dem internationalen Umfeld ist dafür der Slogan „Artists are workers“ (Künstler sind Arbeiter) bekannt. Die tschechische Regierung hat sich bei ihrer Gesetzesinitiative von Beispielen aus Norwegen und den Niederlanden inspirieren lassen. Was nun umgesetzt werden soll, sei ein kleines Schrittchen nach vorn, kommentiert Dichterin Anna Štičková:
„Es ist aber weiterhin nicht sicher, dass wir die EU-Gelder nicht trotzdem zurückzahlen müssen oder anderweitig Sanktionen auferlegt bekommen. Nach meinen Informationen ist die Europäische Kommission mit unserem Gesetz nicht besonders zufrieden und hält es für unzureichend. Dass also bei uns eine gewisse Novelle durchgegangen ist, heißt noch nicht, dass sie auch anerkannt wird. Ich möchte zudem nicht, dass dies nur in den Nationalen Wiederaufbauplan eingeordnet wird. Tschechien ist darüber hinaus an verschiedene internationale Abkommen gebunden. Schon 1980 hat die Unesco ihre Mitgliederstaaten aufgefordert, die Arbeitsbedingungen anzugleichen. Das heißt, bevor sich die Peitsche des Wiederaufbauplans zeigte, hat uns das Thema offenbar nicht besonders interessiert. Nun wird es angegangen, aber offenbar erneut unzureichend.“
Für die Förderprogramme für registrierte Künstler sieht der tschechische Staatshaushalt künftig 126 Millionen Kronen (fünf Millionen Euro) im Jahr vor. Die Novelle rechnet mit höchstens 1400 Empfängern. Diese Freiberufler seien die „am meisten bedrohte Gruppe an Künstlern, die bei Ausübung ihrer Profession auf eine Reihe von Nachteilen und Hürden stoßen“, heißt es im Gesetzestext.
Unter den gegenwärtigen Umständen sei die neue Regelung das maximal Mögliche, betont Pavel Svoboda. Er spricht von einer „Minimalversion“, auf der nun weiter aufgebaut werden könne – wenn auch langsam:
„So, wie ich in meiner relativ kurzen Zeit im Abgeordnetenhaus den Staatsbetrieb und den bürokratischen Moloch kennengelernt habe, halte ich es ehrlich gesagt nicht für realistisch, dass in nächster Zeit die Sozial- und Steuergesetze geändert werden. Und auch nicht, dass eine Reihe von Absprachen auf der Ebene mehrerer Ministerien getroffen wird im Interesse der relativ kleinen Gruppe von uns Künstlern.“
Ähnliche Bedenken äußert Anna Štičková, die im Übrigen als Vertreterin der Schriftstellervereinigung an den Vorverhandlungen zur Gesetzesnovelle teilgenommen hat:
„Ich schätze die Arbeit sehr, die in Vorbereitung des Gesetzes von den Mitarbeitern des Kulturministeriums getan worden ist. Dies ist eine sehr wichtige Sache. Sie hat aber zwei Ebenen: Eine ist die amtliche, die andere die politische. Und ich bin mir eben nicht sicher, ob es einen breiten politischen Willen für das Gesetz gab. Aus einigen Äußerungen des Ministers ging hervor, dass es nicht gerade seine Priorität war.“
Die Kulturpolitik kranke daran, dass sie nach jeden Parlamentswahlen und mit jeder neuen Regierung wieder geändert werde, fährt Štičková fort. Dadurch gebe es hierzulande keine Kontinuität. Darauf erwidert Pavel Svoboda:
„Genau deswegen existiert ein Dokument namens ‚Staatliche Kulturpolitik‘, das immer für die kommenden fünf bis sechs Jahre geschrieben wird. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Maßnahmen und Prioritäten, die über den Rahmen der Wahlprogramme einzelner Parteien hinaus respektiert werden sollten.“
Dieses Dokument sei wichtig, stimmt Anna Štičková zu. Nur erfülle es seinen Zweck nicht ganz, so die Poetin:
„Leider kommt es meist aber zu keiner Kontinuität. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Thema für manche Vertreter der aktuellen Regierung einfach zu links. Das eigentliche Problem ist also, dass es ideologisch aufgeladen wurde.“
Problem: Dumpinghonorare
An der Gesetzesnovelle wird aus Expertenkreisen noch weitere Kritik geübt. So würden tiefergehende Probleme der Branche nicht angegangen, wie etwa die Scheinselbständigkeit sowie die Unsicherheiten durch unregelmäßige Einkommen und steuerliche Benachteiligungen von freiberuflichen Künstlern. Auf die Frage, ob es solche Ambitionen bei den Vorverhandlungen nicht gegeben habe, antwortet Pavel Svoboda:
„Das Ganze ist im Grunde eine philosophische Debatte über die Einstellung der gesamten Gesellschaft. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft, wie ich während meines Orgelstudiums an der Akademie meine ersten Konzerte spielte. Das Honorar der Agenturen hätte gerade einmal für zwei Eintrittskarten für ein Touristenkonzert in Prag gereicht. Da dachte ich mir: Wenn dort so viele Japaner hingehen, warum habe ich solch ein geringes Honorar? Also habe ich das Angebot abgelehnt und bin nicht aufgetreten. Leider fanden sich aber immer genügend Kollegen, die dieses ‚Geschäft‘ eingegangen sind.“
Auf lange Sicht müssten somit auch Berufsvertretungen und Tarifverträge für Künstler zum Thema werden, fügt der Abgeordnete hinzu. Bisher sei es hingegen so, dass Dumpinghonorare gezahlt würden, solange sich freischaffende Künstler oder Übersetzer aus ihrer prekären Lage heraus darauf einlassen, meint Svoboda. Daran knüpft Dichterin Štičková an:
„Dies hat eben damit zu tun, dass die Leute meist als Freiberufler arbeiten und deswegen keine Tarifverhandlungen möglich sind. Sobald kollektiv verhandelt wird, wird gleich von einem Monopol gesprochen. Und obwohl die EU-Gesetzgebung dies mitunter schon erlaubt, ist es für Kunstschaffende immer noch nicht möglich, Tarifverhandlungen zu führen. Dies ist ein Problem, das die Gesetzesnovelle hätte lösen können.“
Dies wäre also ein weiterer Schritt, die Arbeitsbedingungen für Künstler an jene von anderen Selbständigen anzupassen, ergänzt Štičková.
Die Gesetzesnovelle und damit der offizielle Berufsstatus für Kulturschaffende sollen in Tschechien ab Juli gelten. Nun geht der Text noch an den Senat und braucht, dessen Zustimmung vorausgesetzt, am Ende die Unterschrift des Staatspräsidenten.







