Bürgervereinigung der Hausbesitzer fordert zur Erhöhung der Mietpreise auf

Prag - Vinohrady

Die "Bürgervereinigung der Hausbesitzer" fordert ihre Mitglieder auf, ab diesem Donnerstag die Mietpreise zu erhöhen. Man sieht sich dazu durch die Entscheidung des Obersten Gerichtes vom November dieses Jahres berechtigt. Das Gericht hatte damals den Vorschlag des Ombudsmanns und einer Senatorengruppe unterstützt und die Preisbemessung des Finanzministeriums über die Wohnmieten aufgehoben. Während die Hausbesitzer die Gerichtsentscheidung als eine Aufhebung der Mietregulierung verstehen, vertritt das Finanzministerium die Meinung, die Mietpreishöhe sei eingefroren worden. Ein entsprechendes Gesetz, das das Chaos beenden soll, wird erst Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten.

Die Bürgervereinigung der Hausbesitzer forderte am Mittwoch ihre Mitglieder auf, die Mietpreise zu erhöhen. Als Grenze gilt die jetzige Marktmiete, die z. B. in Prag etwa das Vierfache des regulierten Mietpreises erreicht. Die "Vereinigung der Mieter" empfiehlt im Gegenteil, sich auf den Mietvertrag zu stützen und die darin festgelegte Miete zu zahlen. Sollte keine Vereinbarung zwischen dem Besitzer und dem Mieter erzielt werden, könne die höhere Miete nach Meinung des Vizevorsitzenden der Vereinigung der Hausbesitzer Libor Dellin auf gerichtlichem Weg eingetrieben werden.

"Die Gerichte werden - was auch aus einer Äußerung von Ombudsmann Otakar Motejl hervorgeht - die Anklagen der Hausbesitzer behandeln, sollten diese in ihren Rechten beschnitten werden. Und das ist zweifelsohne der Fall. Sollten die Gerichte dies aus dem einen oder anderen Grund abgelehnt haben, gibt es noch das Menschenrechtsgericht in Strassburg. Man kann es in solchen Angelegenheiten natürlich anrufen."

Zu Gunsten welcher Seite die Gerichte entscheiden werden, weiß im Moment niemand. Der Vorsitzende des "Verbandes Böhmischer und Mährischer Wohnungsgenossenschaften" Ivan Prikryl glaubt, dass die Gerichte nach einem Mittelwert zwischen den regulierten Mietpreisen und den Preisen auf dem offenen Markt suchen werden.

"Das Gericht würde zu diesem Zweck die Gründe in Betracht ziehen, die der Besitzer in der Anklage anführt, d.h. aus welchen Gründen er nun unverzüglich die Miete erhöhen muss. Als Grund wird nicht anerkannt, dass er seinen Gewinn und Ertrag aus der Vermietung korrigieren will, sondern das Gericht wird überprüfen, welche weiteren Gründe vorliegen: vor allem die Erhaltung der Wohnqualität und die Regelung des gegenseitigen Verhältnisses bis zur Zeit, wenn diese durch eine rechtliche Norm ersetzt wird, die auf die eine oder andere Weise die Berechnung des Mietpreises lösen wird."