Coronavirus: Die Maßnahmen im Überblick

Foto: ČTK/Václav Šálek

In Tschechien gilt seit Donnerstag für 30 Tage der Notstand. Die Regierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um eine flächendeckende Ausbreitung des Coronavirus in Tschechien zu verhindern. Hier ein Überblick.

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Grenzschließung

Ab Montag dürfen Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus nicht mehr in die Tschechische Republik einreisen. Ebenso dürfen Tschechen sowie ansässige Ausländer das Land nicht mehr verlassen. Eine weitreichende Schließung der Grenzen hat die Regierung auf ihrer Sondersitzung am Freitag beschlossen. Eine Ausnahme gilt für Lebensmitteltransporte und Menschen mit Sondergenehmigung sowie wenn ein Interesse für die Tschechische Republik besteht.

Quarantäne

Die pflichtige Quarantäne gilt für Bürger, die in den zurückliegenden Tagen in Tschechien eingereist sind. Die Quarantäne müssen alle antreten, die aus oder über sogenannte Risikoländer ins Land gekommen sind. 18 Länder werden als Corona-Risikogebiete werden eingestuft: China, Südkorea, Japan, Iran, Italien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien und die USA.

Schulfrei

Seit Mittwoch, 11. März, sind alle Grundschulen, Gymnasien, weiterführende Schulen und Universitäten in Tschechien zu. Die Lehrer sind aber dazu angehalten, den Unterricht dennoch je nach Möglichkeit virtuell oder anderweitig zu halten. Das Verbot betrifft jedoch nicht die Kindergärten hierzulande, und zum Beispiel für Kunstschulen gelten jeweils individuelle Regeln. Die Maßnahme ist bis zum Widerruf gültig.

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Verbot von Veranstaltungen

Sämtliche Veranstaltungen ab 30 Teilnehmern sind verboten. Das betrifft Theater-, Musik-, Film- und künstlerische Vorführungen, ferner sportliche, kulturelle, religiöse, traditionelle und gesellschaftliche Aktionen. Ebenso Tanzveranstaltungen, Ausstellungen, Feste, Degustationen, Jahrmärkte, Wochenmärkte oder Messen. Auch diese Regelung ist bis zum Widerruf gültig. Zudem gilt Verkaufsverbot für offene Märkte.

Geschäfte und Gaststätten

Tschechien schließt die meisten Geschäfte. Lediglich Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien und andere ausgewählte Geschäfte dürfen geöffnet bleiben. Zudem werden Restaurants und Gaststätten komplett geschlossen.

Sport und Kultur

Die Menschen in Tschechien dürfen zudem keine Kultur-, und Sporteinrichtungen besuchen. Es geht dabei um Fitnesszentren, Schwimmbäder, Solarien, Saunen, Wellness, Musikklubs, Unterhaltungseinrichtungen, öffentliche Bibliotheken und Galerien.“

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Verkehr

Bisher gibt es keine Einschränkungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Laut dem Verkehrsministerium sollen Züge, Busse, Tram- und U-Bahnen aber verstärkt desinfiziert werden.

Besuchsverbot in Krankenhäusern und Altenheimen

Für Altenheime und stationäre Abteilungen in Krankenhäusern gilt zum Schutz von Risikogruppen ein allgemeines Besuchsverbot. Ausgenommen sind hierbei Hospize sowie Kinder- und Geburtsstationen. Ein Besuchsverbot gilt auch für Gefängnisse.