Dauerhaft in Tschechien: Wie nehme ich an der Bundestagswahl teil?

Bundestag (Foto: fotogoocom, CC BY 3.0)

2017 ist ein Jahr wichtiger und interessanter Wahlen in Europa. Die Tschechen werden im Oktober über ein neues Abgeordnetenhaus entscheiden. Einen Monat zuvor aber wird bereits der neue deutsche Bundestag gewählt. Auch Bundesbürger, die dauerhaft hier in Tschechien leben, können natürlich an dem Urnengang teilnehmen. Und zwar durch einen Eintrag in das Wählerverzeichnis der deutschen Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Was es dafür braucht und was zu beachten ist, dazu mehr von der Leiterin des Rechts- und Konsularreferats an der Deutschen Botschaft in Prag, Anja Czarnotta.

Anja Czarnotta  (Foto: Archiv der Deutschen Botschaft in Prag)
Frau Czarnotta, jeder europäische Staat regelt auf eigene Weise, wie im Ausland lebende Bürger an Wahlen teilnehmen können. Nehmen wir an, ich habe in Tschechien eine Daueraufenthaltsgenehmigung und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Was muss ich machen, um trotzdem an der Bundestagswahl am 24. September teilnehmen zu können?

„In Deutschland gibt es keine Möglichkeiten, zum Beispiel in den Botschaften zu wählen. Das ist in anderen Ländern durchaus vorgesehen. Bei uns ist es das nicht, um es den Wählern leichter zu machen. Als Erstes sollte man sich überlegen, ob man überhaupt wahlberechtigt ist – und dann sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dafür braucht es einen Antrag, den man ausfüllt und an die zuständige Gemeinde in Deutschland übersendet.“

Antragsformular
Wo finde ich die Antragsformulare?

„Ganz komfortabel zum einen auf der Webseite des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de. Wir haben aber ebenso Antragsformulare hier in der Botschaft. Und man kann auch über die Webseite der Botschaft auf die Bundeswahlleiterseite Zugriff nehmen.“

Erfolgt der Antrag dann online, oder muss ich das Formular ein- oder zweimal hin- und herschicken?

„Das Formular muss man schon einmal ausdrucken, selbst wenn man es online ausgefüllt hat. Denn mit dem Antrag muss man auch eine eidesstattliche Versicherung verbinden, und die braucht eine Originalunterschrift des Antragsstellers. Das ausgedruckte Antragsformular schickt man dann an seine ehemalige Heimatgemeinde in Deutschland.“

Welche Fristen muss ich einhalten, um mich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen?

Quelle: Tim Reckmann,  CC BY-NC-SA 2.0
„Ratsam ist sicherlich, sich sofort oder so bald wie möglich darum zu kümmern. Spätestens muss dieser Antrag zum 3. September 2017 bei der zuständigen Gemeinde vorliegen. Aber besser wäre so schnell wie möglich, damit man auch sichergeht, dass einem die Wahlunterlagen zugesandt werden.“

Es gibt auch spezielle Fälle: Menschen, die schon mehr als 25 Jahre lang keine Meldeadresse mehr in Deutschland hatten und dennoch wählen gehen wollen. Für die steht in den Regularien, dass sie aber mit der bundesrepublikanischen Politik vertraut sein müssen. Wer beurteilt das?

Bundestag  (Foto: fotogoocom,  CC BY 3.0)
„Es ist letztlich die betreffende Gemeinde, die entscheidet, ob eine Wahlbeteiligung möglich ist oder nicht. Wenn man also in diese Kategorie der Menschen fällt, die eigentlich nicht mehr wählen dürften, aber persönliche Gründe dafür vorweisen können, dann müssen diese im Antrag mitaufgeführt werden. In Frage kommt dies zum Beispiel bei lokal Beschäftigten, die etwa bei uns an der Botschaft arbeiten, beim Goethe-Institut oder bei deutschen Auslandsschulen. Oder man ist vielleicht als deutscher Korrespondent in Prag oder in einer anderen Stadt tätig. Solche Menschen können durchaus weiter eine Vertrautheit mit Deutschland haben. Bei ihnen kann man davon ausgehen, dass ihnen die politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik bekannt sind und sie auch von diesen Verhältnissen betroffen sind. Dann hat man die größtmögliche Chance, wählen zu können.“

Foto: J. Patrick Fischer,  CC BY-SA 3.0
Gibt es auch andere Fälle?

„Ja, beispielsweise Grenzpendler zwischen Deutschland und dem Gastland. Bei ihnen kann ebenfalls davon ausgegangen werden, dass sie dann wahlberechtigt sind. Auch bei Menschen, die sich in Verbänden oder Parteien engagieren, kann man davon ausgehen, dass sie am politischen Leben in Deutschland teilnehmen. Wenn es sich aber um spezielle Fälle handelt, würde ich empfehlen, dass sich die Leute bei uns erkundigen. Wir können dann zusammen überlegen, ob tatsächlich ein ausführlicher Antrag an die Heimatgemeinde geschickt werden könnte.“

Hätte solch ein ausführlicher Antrag auch noch Chance vor der jetzigen Bundestagswahl?

„Auf jeden Fall. Denn die Anträge müssen bei den Heimatgemeinden bearbeitet werden. Man sollte sich nur möglichst schnell damit befassen. Es ist eben kein Antrag, der routinemäßig bearbeitet wird, sondern er muss genau angeschaut werden. Aber die Möglichkeit besteht auf jeden Fall.“

Termine:

Bundestagswahl findet am 24. September statt Eintrag ins Wählerverzeichnis bis 3. September Webseiten:

www.bundeswahlleiter.dewww.prag.diplo.de/Vertretung/prag/de/Startseite.html

Dann gibt es noch die Leute, die im Spätsommer in Tschechien sind und nicht rechtzeitig zur Bundestagswahl in ihren Heimatort zurückkommen. Wie sollen sie vorgehen?

„Das ist relativ einfach zu beantworten. Wenn jemand eine deutsche Meldeanschrift hat, dann wird er dorthin die Wahlbenachrichtigung bekommen. Und zu dieser Wahlbenachrichtigung gehört auch ein Formular, das man an seine Heimatgemeinde zurückschicken kann und damit mitteilt: Man ist nicht da, wenn die Wahl stattfindet, und möchte gerne eine Briefwahl beantragen. Man kann aber auch bereits jetzt, wenn diese Wahlbenachrichtigung noch nicht eingetroffen ist, die Briefwahlunterlagen beantragen. Das lässt sich entweder schriftlich, elektronisch oder sogar persönlich bei der Heimatgemeinde bewerkstelligen. Dann werden einem die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Anschrift zugesendet als diejenige, unter der man gemeldet ist.“