Der Lissabon-Vertrag steht im Einklang mit der tschechischen Verfassung
Mit Spannung schaute ganz Europa am Dienstagmorgen nach Brno / Brünn. Dort wurde unter einem großen Medienaufgebot die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts erwartet, ob der EU-Reformvertrag von Lissabon im Einklang mit der tschechischen Verfassung steht oder nicht. Lange mussten die Journalisten nicht warten.
„Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Lissabon-Vertrag und seine Ratifizierung nicht gegen die Verfassungs-Ordnung der Tschechischen Republik verstoßen.“
Die erste Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag hatten die Richter bereits im November 2008 zurückgewiesen. Damals ging es allerdings nur um Teile des Vertragswerks. Eine Gruppe von 17 überwiegend bürgerdemokratischen Senatoren hatte vor wenigen Wochen die zweite Beschwerde eingelegt, diesmal gegen den Lissabon-Vertrag als Ganzes. Diese wurde nun ebenfalls abgewiesen. Der Wortführer der Kläger, Jiří Oberfalzer, gestand noch im Brünner Gerichtsgebäude zerknirscht die Niederlage ein:
„Die Europäische Union hat von der Tschechischen Republik nichts mehr zu befürchten“, so Oberfalzer. Weitere Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag schloss Oberfalzer damit aus. Laut Verfassungsrichter Rychetský wäre dies ohnehin juristisch nicht mehr möglich:„Der Lissabon-Vertrag ist mit der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes eine beschlossene Sache. Mit anderen Worten, die Entscheidung schiebt jeglichen weiteren Anträgen bezüglich des Vertrags einen Riegel vor.“
Auch wenn das Urteil der Richter niemanden wirklich überrascht hat: Europaminister Štefan Füle, der die Regierung im Verhandlungssaal vertrat, zeigte sich erleichtert:
„Ich begrüße es, dass nun der Weg frei ist für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in der Tschechischen Republik.“
Seit Dienstagmorgen steht dem nichts mehr im Wege: Die Verfassungsrichter sehen den EU-Reformvertrag im Einklang mit der tschechischen Verfassung. Und bereits in der vergangenen Woche hatte die EU der Bedingung des tschechischen Präsidenten Václav Klaus entsprochen, die Geltung der EU-Grundrechte-Charta für Tschechien auszusetzen.