Deutschen mit tschechischer Fahrerlaubnis geht es an den Lappen
Wenn ein Deutscher seinen Führerschein in Tschechien machen will, dann braucht er hier eine Adresse, muss mindestens schon 185 Tage in Tschechien leben, hier studieren oder sechs Monate lang arbeiten. In der westböhmischen Stadt Nepomuk hatte sich ein regelrechtes Betrugsystem „eingefahren“, wie die Polizei vor gut einem Jahr herausgefunden hatte. Fahrlehrer, Fahrprüfer und Übersetzer waren für 300 Euro bestechlich und haben sogar eine falsche Adresse für die Ausländer besorgt. Nun geht es diesen Deutschen an den Lappen. Christian Rühmkorf sprach mit Jindřich Bešta, dem Leiter der Verkehrsabteilung bei der Stadt Nepomuk.
„Die Ausländerpolizei und die Antikorruptionsabteilung haben festgestellt, dass ein Teil der Ausländer, die den Führerschein hier beantragt haben, sich nie an der angegebenen Adresse aufgehalten hat oder eine gefälschte Bescheinigung über ein Studium in Tschechien vorgelegt hat. Per Gesetz sind wir als Stadtverwaltung gezwungen, ein Verfahren zur Aberkennung der Fahrerlaubnis zu eröffnen.“
Wissen Sie, wie die Ausländer an die falschen Adressen gekommen sind?
„Das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wir haben von den Ausländern nur die erforderlichen Unterlagen eingefordert. Die haben sie vorgelegt; wir haben uns eine amtliche Kopie gemacht und sie zu den Akten gelegt. Wir als Verwaltung haben nicht die Pflicht zu überprüfen, ob die Antragsteller sich tatsächlich an der angegebenen Adresse aufhalten oder ob ihre Unterlagen echt sind. Beweise hat die Ausländerpolizei gesammelt, indem sie die Objekte überprüft hat, wo die Ausländer angeblich wohnen.“
Wie läuft das Verwaltungsverfahren nun ab? Haben Sie schon die deutschen Führerscheininhaber informiert, müssen sie nun mit dem Zug anreisen und den Führerschein abgeben?
„Wir informieren die betreffenden deutschen Autofahrer darüber, dass ein Verwaltungsverfahren gegen sie eröffnet wurde und zwar per Brief an die Adresse, die sie bei ihrem Antrag angeben haben. Sie bekommen eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie sich schriftlich, telefonisch oder persönlich mit der Aktenlage vertraut machen und reagieren können. Wenn die Frist verstreicht, fällen wir eine Entscheidung. Und wenn die rechtskräftig anerkannt wurde, dann schicken wir sie an die Ämter im bestreffenden Staat, aus dem der Antragsteller für einen Führerschein stammt.“
Das heißt: Diese Leute müssen den Führerschein abgeben, oder?
„So sollte es sein. Aber das ist dann Sache des Staates, wo sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Die deutschen Ämter müssten dann also den Führerschein einkassieren und zwar auf der Grundlage unserer rechtskräftigen Entscheidung.“Gibt es nun bei Ihnen immer noch diese Form von Führerscheintourismus oder hat das schlagartig aufgehört?
„Das hat aufgehört – vollständig.“