Deutscher Greenpeace-Aktivist verurteilt

Zum Anhören des folgenden Beitrags im Format Real Audio klicken Sie bitte hier: Der Deutsche Greenpeace-Aktivist Volker Huvermann wurde in einem zweiten Prozess von einem Gericht des ersten Prager Bezirks zu einem dreijährigen Einreiseverbot in die Tschechische Republik verurteilt. Die Anklage lautet auf Auslösen eines Falsch-Alarms sowie Verunsicherung der Bevölkerung. Der Verurteilte legte gegen diesen Entscheid sofort Berufung ein. Hören Sie dazu einen Bericht von Marie Ramirez. Es liest Jitka Mladkova.

Im Juli letzten Jahres hat Huvermann sich während einer Greenpeace-Demonstration vor dem Staatlichen Amt für Atomsicherheit in Prag in einen Käfig gesperrt und eine Sirene ertönen lassen. Erst nach einer Stunde gelang es der Polizei, ihn unter Gewaltanwendung aus dem Käfig zu holen und das Alarmsignal zu stoppen. Huvemann wurde sofort verhaftet und für 24 Stunden festgehalten. Der ehrenamtliche Mitarbeiter von Greenpeace gilt als einer der erfahrensten Aktivisten und ist seit vier Jahren in Deutschland, Österreich, Frankreich und Tschechien für die Umweltschutzorganisation tätig.

Das Urteil der Richterin war laut Aussage eines Greenpeacesprechers ein Schock und schränkt eindeutig das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Eine solche Aktion müsse als demokratisches Mittel betrachtet werden, um auf Missstände aufmerksam zu machen, und könne nicht mit einem so harten Strafmaß bedacht werden. Auch Huvermann betonte, dass das Einsetzen einer Sirene zu solchen Anlässen üblich und das Urteil in keinster Weise angemessen sei.

"Die Richterin hat mit der Begründung geurteilt, das sie gesagt hat, der Staat Tschechien müsste vor solchen Aktivitäten geschützt werden. Das sind Sachen, die nicht gehen - ich werde härter bestraft als ein Tscheche -, dass Ausländer so hart bestraft werden."

Es sei zudem auch nicht die Absicht gewesen, die Bevölkerung mit dem Alarmsignal zu verängstigen. Die Aktion habe dazu gedient, Aufmerksamkeit zu erregen und auf die fehlende Dialogbereitschaft des staatlichen Amtes für Atomsicherheit hinzuweisen. Eine gesunde demokratische Gesellschaft müsse mit solchen Aktionen umgehen können und dürfe sie nicht derart kriminalisieren. Für Huvermann ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen und trotz rechtlicher Folgen schließt er für die Zukunft seine Teilnahme an weiteren Aktionen nicht aus.

"Es kann natürlich passieren, dass noch eine weitere Aktion geplant wird. Und wenn eine Aktion ist, bin ich wieder dabei. und mit er nächsten Gerichtsverhandlung, gut, da muss man erst mal warten, auf wann der Berufungstermin gelegt wird, wann ich da einen bekomme. Und solange ist das Urteil ja eh nicht rechtskräftig, also kann ich ein- und ausreisen."