Deutschland ändert Mindestlohnregelung – Kritik aus Tschechien bleibt

Foto: Archiv Radio Prag

Seit Jahresbeginn laufen die tschechischen Spediteure Sturm gegen das deutsche Mindestlohngesetz. Denn dieses bezieht sich auch auf ausländische Beschäftigte, die sich während ihrer Tätigkeit im Nachbarland aufhalten. Betroffen sind davon besonders Lkw-Fahrer. Jetzt hat die Bundesregierung in Berlin diese Regelung in Teilen geändert – doch das Problem ist immer noch nicht gelöst.

Illustrationsfoto: Veronica538,  Wikimedia CC BY-SA 3.0
Tschechische Lkw-Fahrer würden sich wohl darüber freuen, wenn sie den deutschen Mindestlohn wirklich erhielten. Denn er liegt viermal höher als der Mindestlohn in ihrer Heimat und rund doppelt so hoch wie der durchschnittliche Stundenlohn in der Branche. Doch für ihre Arbeitgeber sind die 8,50 Euro ein Albtraum. Viele von ihnen versuchen daher, das Chaos bei den deutschen Behörden zu nutzen und die Regelung zu umgehen.

Denn sowohl der tschechische Verband der Spediteure als auch das Verkehrsministerium in Prag sagen: Das deutsche Mindestlohngesetz ist unvereinbar mit europäischem Recht. Die Bundesregierung hat nun in einem Punkt eingelenkt. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles:

Andrea Nahles  (Foto: Martin Rulsch,  Wikimedia CC BY-SA 3.0)
„Die Kontrollen durch die staatlichen Behörden zur Überprüfung des Mindestlohngesetzes werden für den reinen Transit ausgesetzt.“

Damit sind die Spediteure hierzulande aber immer noch nicht entlastet. Schließlich ist Deutschland wichtigster Handelspartner Tschechiens und wird dementsprechend häufig auch von den Lastwagen angesteuert. Martin Novák, Sprecher des tschechischen Verkehrsministeriums:

„Gerade das Problem jener Fahrer, die auf deutschem Boden ent- oder beladen und auf die sich weiter die deutsche Mindestlohnregelung bezieht, wollen wir noch auf europäischer Ebene lösen.“

Denn in der EU formiert sich der Widerstand. Ähnlich stark betroffen wie Tschechien ist Polen. Protest kommt zudem aus weiter entfernten Ländern, in denen die Löhne unter dem deutschen Mindestlohn liegen, wie etwa den baltischen Staaten oder Ungarn. Aber auch Großbritannien, Irland und Spanien wollen laut Medienberichten das deutsche Gesetz nicht hinnehmen.

Martin Felix  (Foto: Archiv Česmad)
Dabei ist die deutsche Regelung nicht nur an sich fraglich, sondern auch noch unglaublich kompliziert. So müssen die Spediteure dem deutschen Zoll jeweils den konkreten Fahrer und seine Aufenthaltszeit in Deutschland im Voraus melden. Der tschechische Branchenverband Česmad Bohemia wollte daher die Details dazu in Erfahrung bringen. Doch aus dem Nachbarland kam praktisch nichts, wie Česmad-Sprecher Martin Felix sagt:

„Obwohl wir sogar auch durch das Verkehrsministerium eine dringende Anfrage gestellt haben, haben wir auch einen Monat nach Inkrafttreten der Regeln noch keine offizielle Antwort erhalten. Uns wurde nur die Fax-Adresse zugestellt, an der man im Vorhinein einen Fahrer melden kann, der auf deutschem Boden eine Arbeit ausführen wird.“



Foto: Eva Odstrčilová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Auch wenn die deutschen Behörden mit den Kontrollen noch nicht nachkommen, wird es für die tschechischen Spediteure immer enger. Denn einige deutsche Auftraggeber verlangen angeblich mittlerweile von tschechischen Logistikunternehmen einen Nachweis, dass diese ihren Fahrern den deutschen Mindestlohn zahlen.

Autor: Till Janzer
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