Fall Michaláková: Tschechischer Staat will Klägerin direkt zur Seite stehen

Eva Michaláková (Foto: Filip Jandourek, Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Der Sorgerechtsstreit zwischen dem norwegischen Sozialamt Barnevernet und der Tschechin Eva Michaláková um den weiteren Verbleib ihrer zwei Söhne geht in die nächste Runde. Es ist vielleicht schon die entscheidende Runde. Denn Ende Februar steht in Oslo das Berufungsverfahren an zu einem Urteil der zuständigen norwegischen Behörde von Anfang Oktober. Dem Urteil nach verlor die Tschechin das Sorgerecht für die Kinder, der jüngere Sohn kann sogar zur Adoption freigegeben werden. Neben der Kindesmutter will nun auch der tschechische Staat dieses Urteil anfechten.

Eva Michaláková | Foto: Filip Jandourek,  Tschechischer Rundfunk
Die Tschechische Republik will als aktiver Teilnehmer zum Prozess eines norwegischen Gerichts um die Söhne der Tschechin Eva Michaláková zugelassen werden. Dies sagte Außenminister Lubomír Zaorálek am Mittwoch in Prag vor Journalisten. Nach der jüngsten Kabinettssitzung, in der das Vorhaben behandelt wurde, begründete Zaorálek den Schritt:

„Unserer Meinung nach ist im Fall der Kinder von Eva Michaláková eine Adoption in einem fremden Land unzulässig. Zum Zweiten wollen wir unseren Einwand dagegen vorbringen, dass der leiblichen Mutter jeglicher Kontakt zu ihren Kindern untersagt wurde.“

Sozialamt Barnevernet  (Foto: ČT24)
Im Mai 2011 hatte das norwegische Sozialamt Barnevernet Eva Michaláková ihre beiden Söhne Denis (Jahrgang: 2005) und David (2008) abgenommen mit der Begründung, die Kinder würden misshandelt und vernachlässigt. Es fanden sich jedoch keine Beweise für die Anschuldigungen. Dennoch urteilte ein Gericht vor vier Monaten, dass die Kinder bei Pflegeeltern bleiben sollten. Die enttäuschte Mutter ließ jedoch sehr bald wissen, dass sie um ihre beiden Söhne weiter vor Gericht kämpfen werde. In einem Skype-Video sagte sie Anfang November:

Pavel Hasenkopf  (Foto: Šárka Ševčíková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Mein Vorschlag ist weiterhin der gleiche: Wir verhandeln darüber, dass ich das Sorgerecht für die Kinder bekomme oder aber jemand aus meinem engsten Familienkreis.“

Mit „Wir“ meinte die Klägerin auch ihren Anwalt Pavel Hasenkopf. Der Jurist hat inzwischen herausgefunden, wie die tschechische Seite in das Gerichtsverfahren eingreifen kann. Hasenkopf zufolge gibt es in der norwegischen Gerichtsordnung eine Verfügung, die das ermöglicht. Dazu erklärt Außenminister Zaorálek:



Lubomír Zaorálek  (Foto: ČTK)
„Diese Verfügung ermöglicht es auch öffentlichen Subjekten, zu einem Gerichtsverfahren zugelassen zu werden, sollte dazu ein begründetes öffentliches Interesse bestehen. Wir haben nun ersucht, von diesem Recht Gebrauch machen zu können.“

Dazu verhandle das Ministerium für Arbeit und Soziales derzeit mit den norwegischen Behörden, ergänzte Zaorálek. Andererseits handele es sich bei dieser Möglichkeit auch um einen Präzedenzfall, denn der Zutritt eines fremden Staates zu einem innerstaatlichen Verfahren sei nicht konkret im norwegischen Recht verankert, bekennt der Außenminister. Gerade daher ist es der tschechischen Regierung wohl gar nicht recht, dass sich auch noch Staatspräsident Miloš Zeman einmischen will. Mitte Januar hatte Zeman bereits gefordert, dass die tschechische Seite in den Verhandlungen mit dem Sozialamt Barnevernet den Druck erhöhen solle. Nun hat das Staatsoberhaupt zudem den Entwurf eines Vertrages mit Norwegen über die Herausgabe der Kinder verfasst. Am Mittwoch hat Zaorálek diesen Entwurf für unbrauchbar erklärt, mit der Begründung:

Foto: Jason Morrison,  Free Images
„Dieser Entwurf steht meiner Meinung nach ganz konkret im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention.“

Das Berufungsverfahren zum norwegischen Gerichtsurteil von Anfang Oktober wird vom 24. bis 26. Februar in Oslo stattfinden. Die tschechische Seite hofft dabei insgeheim, dass ihren Argumenten diesmal etwas mehr Gehör geschenkt wird als zuvor.