Flüchtiger tschechischer Unternehmer Kozeny auch in USA angeklagt

Viktor Kozeny (Foto: CTK)

Die Tschechische Republik ist seit 1990 ein freies Land und in einem solchen kann man auch ungeahnte geschäftliche Tätigkeiten entfalten. Doch wie in jedem anderen Staate auch, kann und konnte man auch in Tschechien nicht jeden der hier tätigen Geschäftsleute als seriös bezeichnen. Insbesondere bei der Anfang der 90er Jahre stattgefundenen so genannten Kuponprivatisierung, in die viele Kleinanleger ihre Hoffnungen gesteckt hatten, ging vieles drunter und drüber. Nach einem der Hauptakteure der damaligen Zeit, dem flüchtigen tschechischen Unternehmer Viktor Kozený, wird wegen Veruntreuung von 11,5 Milliarden Kronen (ca. 360 Millionen Euro) seit rund einem viertel Jahr gefahndet. Den tschechischen Behörden hilfreich zur Seite kann nunmehr eine Anklage aus den Vereinigten Staaten kommen, nach der sich derselbe Kozený wegen Veruntreuung von 182 Millionen Dollar zu verantworten hat. Lothar Martin macht Sie mit weiteren Einzelheiten vertraut.

Viktor Kozeny  (Foto: CTK)
Der Anklage eines New Yorker Gerichts zufolge wird der Unternehmer Viktor Kozený, der inzwischen auf den Bahamas lebt und einen irischen Pass besitzt, beschuldigt, die Summe von 182 Millionen Dollar gegenüber 15 in der Gesellschaft Omega Advisorso zusammengeschlossenen Fonds veruntreut zu haben. Wie Staatsanwalt Robert Morgenthau vom Gericht des Distrikts Manhattan hierzu ausführte, habe Kozený den Managern der Gesellschaft Omega zugesichert, ihnen von diesem Geld Aktienanteile bzw. Optionen darauf aus der Kuponprivatisierung der staatlichen aserbaidschanischen Ölgesellschaft SOCAR zu kaufen. Kozený habe jedoch dem Kläger zufolge 95 Millionen Dollar aus den Omega-Fonds für den Kauf eigener Privatkupons benutzt sowie weitere 17 Millionen zur Ausstattung seiner Villen in Aspen (Colorado) und in Lyford Cay auf den Bahamas. Kozenýs Anwalt Donald Bierman bestreitet diese Anschuldigungen zwar vehement, doch muss wohl auch er sich damit abfinden, dass die New Yorker Staatsanwaltschaft derzeit alle Möglichkeiten prüft, Kozený auf die Anklagebank zu bringen. Und die scheinen gar nicht einmal so schlecht zu sein, da die Vereinigten Staaten mit den Bahamas eine Vereinbarung zur Auslieferung von dringend verdächtigten Straftätern hätten, gab die amerikanische Behördensprecherin Barbara Thompson bekannt. Der USA-Korrespondent des Tschechischen Rundfunks, Miroslav Konvalina, ergänzte in diesem Zusammenhang:

"Barbara Thompson bestätigte dem Tschechischen Rundfunk gegenüber, dass zwischen den USA und den Bahamas ein entsprechendes Abkommen bestehe, das eine Auslieferung Kozenýs für den Fall vorsehe, wenn weder er noch sein Rechtsvertreter zur ersten gerichtlichen Vernehmung erscheinen. Die Sprecherin des Staatsanwaltes konnte zwar nicht sagen, wann das geschehe, sie bestätigte aber, dass ihre Behörde derzeit alle Möglichkeiten überprüfe, wie man Viktor Kozený zurück nach New York bekomme. 182 Millionen Dollar sind laut Thompson auch für New Yorker Verhältnisse sehr viel Geld und deshalb ist es für das Vertrauen der Investoren sehr wichtig, dass solche und ähnliche Fälle zu Ende gebracht werden."

Die hier geschilderten Tatbestände spielen auch der tschechischen Staatsanwaltschaft in die Hände, die Kozený und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Harvard Industrie Holding, Boris Vostrý, wegen der mit der hiesigen Kuponprivatisierung verbundenen Unterschlagung von 11,5 Milliarden Kronen verfolgt. Wie diese Summe zustande kam, das verrät Ihnen meine Rundfunkkollegin Hana Hikelová:

"Kozený und Vostrý haben in den Jahren von 1995 bis 1997 das Eigentum in dieser Höhe vom Harvard Investitionsfonds und vom Unternehmen Sklo Union Teplice per Transaktion abgeführt. Der Kriminalpolizei zufolge haben sie damit die Holding geschädigt, wonach diese Pleite ging. Beide Beschuldigten halten sich derzeit im Ausland auf und seit mehr als zwei Jahren war es nicht möglich, ihnen die Anklage zuzustellen. Deshalb verfolgt sie die Polizei seit Juli dieses Jahres als Flüchtige. Jedwedes Eigentum von Kozený in der Tschechischen Republik gilt wegen seiner Strafverfolgung als beschlagnahmt."