Frist für die Rückgaben der Grundstücke verlängert

Vorsitzende des Verfassungsgerichts Pavel Rychetsky (Foto: CTK)

Es gibt eine gute Nachricht für ehemalige Grundstückeigentümer - sie können weiterhin auf die Rückgabe von Grundstücken hoffen, die von den Kommunisten enteignet wurden. Darüber entschied am Dienstag das tschechische Verfassungsgericht. Bara Prochazkova berichtet.

Kostelec nad Orlicí  (Foto: Ben Skála,  CC BY-SA 3.0 Unported)
Den so genannten Restitutionspunkt - also das Ende der Frist, bis zu welcher enteignete Personen den Anspruch auf Ersatzgrundstücke haben - haben im Herbst die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Kommunisten im Abgeordnetenhaus durchgesetzt, die Konservativen plädierten dagegen. Nun hat das Verfassungsgericht auf Antrag von 81 Abgeordneten und Senatoren entschieden: Die Verordnung des Parlaments war verfassungswidrig. So können Personen mit einem direkten Restitutionsanspruch und ihre Nachkommen auch noch nach dem 31. Dezember auf die Rückgabe von Grundstücken hoffen, die während der Kollektivierung enteignet worden sind. Anderenfalls hätte sie nur eine wenig vorteilhafte finanzielle Entschädigung in Höhe des Grundstückswertes von 1990 erwartet. Wie viele laufende Restitutionsanträge im Moment noch offen sind, sagt der Sprecher des Grundstücksfonds Michal Bures:

"Das Volumen der Ansprüche beträgt im Moment insgesamt 1,8 Milliarden Kronen (etwa 60 Millionen Euro). Ganz am Anfang, also zu Anfang der 90er Jahre, betrugen die Restitutionsansprüche ungefähr 7,5 Milliarden Kronen (etwa 250 Millionen Euro). Hinter den derzeit laufenden Anträgen stehen rund 90.000 Personen, 80 Prozent davon sind von den Grundstücksenteignungen in den 1950er Jahren allerdings nicht direkt betroffen."

Vorsitzende des Verfassungsgerichts Pavel Rychetsky  (Foto: CTK)
Für ein Teil dieser letzten Gruppe gilt die Frist jedoch weiterhin. Nämlich für diejenigen Personen, die die Restitutionsansprüche für Grundstücke von den ehemaligen Grundstückseigentümern gekauft haben. Falls ihre Ansprüche nicht bis zum Jahresende erledigt werden, müssen sie sich mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden geben. Die Abgeordnete Veronika Nedvedova (ODS) erinnert jedoch daran, dass die Restitutionsansprüche nicht nur Spekulanten gekauft haben, sondern auch andere Restituenten, die eigene Grundstücke erweitern oder vereinheitlichen wollten. Das Ende der Restitutionsfrist könne man jedoch nicht als eine Ungleichheit betrachten, eher werden frühere Ungleichheiten ausgewogen, sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Pavel Rychetsky:

"Gegenüber den Personen, die die Restitutionsansprüche gekauft haben, bleibt die Frist zum Ende des Jahres auch weiterhin bestehen. Denn das Verfassungsgericht hat bei den Verhandlungen festgestellt, dass die Mehrheit der Restitutionsansprüche der direkten Eigentümer noch nicht befriedigt wurde, während gleichzeitig bereits die Anträge anderer Personen erledigt wurden."

Das System funktioniert übrigens folgendermaßen: Die ehemaligen Grundstückbesitzer, denen während der kommunistischen Ära das Eigentum enteignet wurde, haben Anspruch auf Ersatzgrundstücke. Falls ihnen ein Grundstück angeboten wird, das weniger wert ist als ihr ursprüngliches, können sie ablehnen und auf das nächste Angebot vom Staat warten. Viele Restitutionsansprüche wurden jedoch von Spekulanten aufgekauft.