Händler müssen den Verbraucher ab 2015 klarer über Herkunft von Lebensmitteln informieren
Die tschechische, die polnische, die deutsche, die österreichische und vielleicht auch die spanische Flagge am Eingang eines Supermarkts – das ist nur eine der Neuerungen, die den tschechischen Verbraucher ab Januar 2015 erwartet. Ab dem nächsten Jahr müssen nämlich Handelsketten, die im Jahr mehr als fünf Milliarden Kronen (ca. 180 Millionen Euro) Umsatz machen, jene fünf Länder ausweisen, aus denen sie die meisten Waren beziehen. Diese und weitere Veränderungen sind Bestandteil einer Novelle zum tschechischen Lebensmittelgesetz, die am Mittwoch im Senat verabschiedet wurde.
„Das ist eine ziemlich große Komplikation insbesondere für die Einzelhändler. Dazu muss man wissen, dass solch ein Händler monatlich 20 bis 30 Posten auf den Markt bringt, und das würde bedeuten, er muss nun ständig neue Beipackzettel zur Ware ausfertigen.“
Die Novelle soll in erster Linie dazu beitragen, dass der Kunde vor allem einheimische Produkte kauft. Daher soll die tschechische Flagge vor dem Supermarkt beziehungsweise die Ausschilderung „Geschäft führt tschechische Ware“ bald zum Standard vor den hiesigen Läden und Märkten werden. Die Änderungen, die die Novelle zum Lebensmittelgesetz vorschreibt, hält Landwirtschaftsminister Marian Jurečka für einen Schritt nach vorn:„Das ist wirklich ein positives Signal, denn die Novelle ermöglicht den Kunden, sich viel besser zu informieren. Sie bekommen weit mehr Informationen an die Hand, sowie einen ganz anderen Überblick, zum Beispiel über die Inhaltsstoffe der nicht verpackten Waren.“
Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz sollen zukünftig zudem härter geahndet werden. Wenn Lebensmittel nicht richtig gekennzeichnet werden, droht dem Händler nun eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Kronen (ca. 365.000 Euro), bislang war das Höchstmaß drei Millionen Kronen (ca. 110.000 Euro). Auch davon sind die Händler nicht begeistert. Marta Nováková:„Natürlich begrüßen wir es, wenn die Kunden noch besser als vorher informiert werden. Was uns aber missfällt, ist die Höhe der Sanktionen und die neue Bewertung, wann ein Verstoß vorliegt und wann nicht. Das, was diesbezüglich laut der Novelle ab Januar gelten soll, ist beispiellos in Europa.“
Nach Aussage der Präsidentin des Einzelhandel-Verbandes wird ab Januar bereits als Gesetzesverstoß gewertet, wenn in zwei verschiedenen Geschäften des gleichen Inhabers je ein Produkt gefunden wird, bei dem das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Dagegen und gegen verschiedene weitere Details in der Gesetzesnovelle wollen die Händler jedoch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch ankämpfen, sagt Nováková.