Senat lehnt Einführung von Lebensmittelquoten in Tschechien ab

Der Senat hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf abgelehnt, nach dem in Tschechien verpflichtende Quoten beim Verkauf von Lebensmitteln eingeführt werden sollten.

Tschechischer Senat  (Foto: Michaela Danelová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Der Vorschlag sah vor, ab kommendem Jahr den Anteil von hierzulande produzierten Lebensmitteln festzulegen, und das in Geschäften ab 400 Quadratmeter. Die Senatoren haben das Abgeordnetenhaus nun aufgefordert, den Gesetzesentwurf zu verwerfen. Beobachter gehen davon aus, dass die Mitglieder der unteren Parlamentskammer dem Folge leisten.

Die tschechische Agrarkammer könne die Bedenken der Senatoren nachvollziehen, die ein Gerichtsverfahren von Seiten der Europäischen Kommission befürchten. Das sagte Kammerpräsident Jan Doležal am Donnerstagabend gegenüber der Presseagentur ČTK. Die Debatte sei aber noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten könnten immer noch ihre Version des neuen Lebensmittelgesetzes durchsetzen, so Doležal.

Miroslav Toman  (Foto: Michaela Danelová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Die Hauptversammlung der Agrarkammer hatte die Quoten von Beginn an unterstützt. Dagegen war indes Landwirtschaftsminister Miroslav Toman (Sozialdemokraten). Diese Haltung wiederholte er am Donnerstag auch im Senat. Seiner Ansicht nach ist der Entwurf unglücklich formuliert und würde Landwirten und Lebensmittelproduzenten eher schaden als nützen.

Jan Doležal | Foto: Archiv der tschechischen Agrarkammer

Die Agrarkammer hofft nun, dass den Landwirten demnächst Unterstützung zukommen wird durch eine EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken, die Tschechien umsetzen muss. „Dabei handelt es sich vor allem um die Verpflichtung, nach der ein Käufer für Waren mit geringer Haltbarkeit spätestens 30 Tage nach Lieferung bezahlen muss. Außerdem stärkt die Richtlinie die Rechte von Zulieferern hinsichtlich kurzfristiger Bestellstornierungen durch den Käufer“, erläutert Doležal.

Die Richtlinie bezeichnet es zudem als unzulässig, wenn der Käufer den Zulieferer zwingt, die Kosten für Rabattverkäufe zu tragen. „Nach unseren Informationen ist gerade das bei den einheimischen Händlern eine gängige Praxis“, ergänzt der Kammerpräsident.