Impfung: Pflicht oder freiwillige Entscheidug?
Impfen oder nicht impfen? Eine Frage, die sich manche Eltern schon mehrmals gestellt haben. Bei einigen Krankheiten kann man für sich und seine Kinder selbst darüber entscheiden, viele Impfungen sind allerdings Pflicht. Das Verfassungsgericht ist am Mittwoch allen denjenigen Personen teilweise entgegengekommen, die aus ernsten Gründen die Impfung verweigern. Künftig soll ihnen keine Strafe mehr drohen.
Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Gelbsucht, Masern und Röteln. Dies sind nur einige der Krankheiten, gegen die die Kinder hierzulande obligatorisch geimpft werden. Nach einem vorgeschriebenen Kalenderplan bekommt das Kind ab der Geburt einen Impfstoff nach dem anderen, wobei deren Zahl im Vergleich mit anderen Ländern sehr hoch ist. Doch es gibt immer mehr Eltern, die dagegen protestieren. Wie etwa Pavel Vavřička: Vor acht Jahren hatte er seine Kinder nicht impfen lassen, wofür er mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Kronen bestraft wurde. Er wehrte sich dagegen auf allen möglichen Wegen, bis der Fall vor das Verfassungsgericht kam.
Und der Beschluss: Die allgemeine Impfpflicht ist in Ordnung und wurde nicht in Zweifel gestellt. Es könnten jedoch Ausnahmen zugelassen werden, bei denen keine Strafen für die Verweigerung drohen. In individuellen Fällen kann man also zum Beispiel aus religiösen Gründen die Impfung ablehnen.
Der Chef-Hygieniker Michael Vít führte vor Gericht an, er werde den Beschluss respektieren. Die Mitarbeiter der staatlichen Impfzentren sollen nicht nur gesundheitlichen, sondern auch anderen Gründen Aufmerksamkeit widmen.
„Es ist für uns eine Belehrung. Einerseits eine Bestärkung, dass wir richtig gehandelt haben. Andererseits müssen wir lernen, das individuelle Recht des Bürgers zu beachten.“
Auch die tschechische Liga für Menschenrechte widmet sich langfristig der Impfpflicht. Nach der Aussage ihrer Juristin Zuzana Candigliota, handelt es sich um einen ersten Schritt zur Liberalisierung in dieser Problematik:
„Es ist aber weiterhin offenbar, dass die Pflicht und die Repression weiter existieren werden, die es in den meisten Staaten Europas, wo die Impfung freiwillig ist, nicht gibt.“
Die Gesetzgeber sollten nach Candigliota nicht nur den alten Impfungskalender in ein neues Gesetz umsetzen. Die Impfung sollte ihr zufolge vom Staat nur empfohlen und finanziert werden, wie es in anderen Ländern Europas üblich sei.Der Beschluss des Verfassungsgerichts soll sich im neuen Gesetz über den Gesundheitsschutz widerspiegeln, das zurzeit vom Gesundheitsministerium vorbereitet wird.