Jugendstrafrecht soll verschärft werden
In Tschechien soll das Jugendstrafrecht verschärft werden. Kinder, die eine brutale Straftat begangen haben, könnten künftig zeitlich unbegrenzt zwangsuntergebracht werden. Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die das Regierungskabinett in der vergangen Woche gebilligt hat. Nach dem bisher geltenden Gesetz dürfen strafunmündige Kinder, also Kinder unter 15 Jahren, nur bis zum 19. Lebensjahr in einer Jugendstrafanstalt festgehalten werden. Danach werden sie freigelassen.
„Die Novelle soll ermöglichen, bei Kindern, die schwerwiegende Straftaten begehen, neben der Erziehung in einer Jugendstrafanstalt auch die so genannte Zwangsbehandlung zu verhängen. Die Zwangsbehandlung – und das ist die wichtigste Veränderung – wird nicht für eine bestimmte Frist auferlegt, sondern solange sie zweckmäßig ist. Das heißt, sie kann theoretisch auch auf Lebenszeit auferlegt werden.“
Das heißt, die Jugendlichen würden in speziellen Anstalten zeitlich unbegrenzt isoliert. Die Gerichte müssten mindestens einmal im Jahr überprüfen, ob die Gründe für die Verwahrung des Täters in der Anstalt immer noch bestehen, beziehungsweise anhand der Expertengutachten eine ambulante Behandlung zu verhängen.
Der Bürgermeister von Kmetiněves, Luděk Kvapil, begrüßte die Entscheidung der Regierung, verlangte aber mehr. Kvapil hatte eine Petition zu einer Änderung des Jugendstrafrechts initiiert, die von einer halben Million Bürgern unterzeichnet wurde.„Die richtige Debatte wird erst im Abgeordnetenhaus eröffnet, wo sich Experten und Juristen zur Novelle äußern. Die Verabschiedung der Novelle freut mich einerseits, andererseits muss ich sagen, dass sie immer noch nicht das ist, wonach wir gerufen haben. Der Appell von Kmetiněves und die damit verbundene Petition ist eigentlich ein Vorschlag zur Senkung der Grenze für die Strafmündigkeit bei Jugendlichen.“
Nicht nur Kvapil, sondern auch manche Experten verlangen die Herabsetzung der Strafmündigkeit vom 15. auf das 14. Lebensjahr. Justizminister Jiří Pospíšil hält jedoch eine lebenslange Behandlung für sinnvoller.„Auch wenn ein solcher Täter strafmündig wäre, würde er als Minderjähriger nach dem geltenden Gesetz mit der Hälfte des Strafsatzes belegt. Im Falle eines Mordes also etwa mit sieben Jahren. Und im Alter von 20 Jahren wäre er dann wieder frei.“
Sollte das Parlament die Gesetzesnovelle verabschieden und der Präsident sie unterzeichnen, kann das neue Gesetz im Juli in Kraft treten.