Kirchen und Religionsgemeinschaften: Euthanasie ist unzulässig

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Wie wir Sie in unseren Sendungen bereits informiert haben, wurde vorige Woche ein neues Strafgesetzbuch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet; demnach könnte die Euthanasie theoretisch künftig unbestraft durchgeführt werden. Vertreter der christlichen Kirchen, Juden und Moslems haben sich am Freitagvormittag zusammengesetzt, um eine gemeinsame Erklärung zu veröffentlichen, in der sie eine Legalisierung der Euthanasie ablehnen. In der Erklärung unterstützen die Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften die Sterbebegleitung und eine würdige Pflege in den medizinischen und sozialen Einrichtungen sowie die Hospizpflege. Martina Schneibergova fragte Professor Albert-Peter Rethmann von der katholischen theologischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag nach der Entstehung der Erklärung.

Professor Albert-Peter Rethmann  (Foto: Autorin)
"Es gab verschiedene Gründe. Schon im Sommer haben wir darüber nachgedacht, dass sich die Religionsgemeinschaften zur Frage der Sterbebegleitung, der Begleitung von schwerkranken und zur Frage von Euthanasie äußern sollten. Diese Frage ist jetzt einmal im Zusammenhang mit der Gesetzgebung durch das tschechische Parlament besonders aktuell geworden, wo in der vergangenen Woche entschieden wurde, dass Euthanasie zwar noch eine Straftat ist, aber es möglich ist, sie unbestraft zu lassen. Deswegen schien es uns jetzt sehr dringend notwendig, uns von Seiten der Religionsgemeinschaften, die in der Tschechischen Republik vertreten sind, das heißt von Seiten der christlichen Kirchen, der Juden und der Moslems zu der Frage zu äußern: Wie können wir Euthanasie vermeiden und wie können wir eine integrale Pflege und qualitativ hoch stehende Pflege und Begleitung von Sterbenden und Schwerkranken erreichen."

Ich meine, dass ein Großteil der Öffentlichkeit die Euthanasie für etwas Positives hält, weil man meint, man erleichtere damit den Menschen das Sterben. Mit welchen Argumenten wollen Sie die Öffentlichkeit beeinflussen?

"In diesem Punkt ist das Hauptargument der Erklärung das Folgende: Sobald Euthanasie, das heißt aktives Töten von Schwerkranken, erlaubt wird, kehrt sich plötzlich die Last der Argumentation um. Plötzlich muss der Schwerkranke gegenüber seiner Umgebung, gegenüber Personal, auch gegenüber seinen Verwandten begründen, warum er noch weiter leben soll. Er nimmt wahr, vielleicht nicht nur durch Worte, aber durch Gesten, durch Blicke, dass er eine Belastung für seine Umgebung ist. Und plötzlich ruht die Last auf dem schwächsten Glied in der Kette, und er muss für sich und nach außen begründen, warum er weiter leben soll."

Was wird mit der Erklärung weiter geschehen?

"Mit der Erklärung appellieren wir zum einen an die Gesellschaft, dass wir gemeinsam darüber nachdenken müssen, wie wir ernst nehmen können, dass Menschen leiden, die wir oft nicht mehr sehen und die für sich keine Stimme haben. Zum zweiten wollen die Religionsgemeinschaften mit der Erklärung an die Politik appellieren, besonders an das jetzt laufende Gesetzgebungsverfahren, noch einmal über den Beschluss nachzudenken und vielleicht im Rahmen des Senats beziehungsweise von Seiten des Präsidenten alles zu tun, um Euthanasie nicht zu erlauben, Euthanasie weiter unter Strafe zu stellen und statt Euthanasie sich viel mehr der Begleitung von pflegenden Angehörigen und der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden zu widmen."