Kirchen und Religionsgemeinschaften: Euthanasie ist unzulässig
Wie wir Sie in unseren Sendungen bereits informiert haben, wurde vorige Woche ein neues Strafgesetzbuch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet; demnach könnte die Euthanasie theoretisch künftig unbestraft durchgeführt werden. Vertreter der christlichen Kirchen, Juden und Moslems haben sich am Freitagvormittag zusammengesetzt, um eine gemeinsame Erklärung zu veröffentlichen, in der sie eine Legalisierung der Euthanasie ablehnen. In der Erklärung unterstützen die Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften die Sterbebegleitung und eine würdige Pflege in den medizinischen und sozialen Einrichtungen sowie die Hospizpflege. Martina Schneibergova fragte Professor Albert-Peter Rethmann von der katholischen theologischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag nach der Entstehung der Erklärung.
Ich meine, dass ein Großteil der Öffentlichkeit die Euthanasie für etwas Positives hält, weil man meint, man erleichtere damit den Menschen das Sterben. Mit welchen Argumenten wollen Sie die Öffentlichkeit beeinflussen?
"In diesem Punkt ist das Hauptargument der Erklärung das Folgende: Sobald Euthanasie, das heißt aktives Töten von Schwerkranken, erlaubt wird, kehrt sich plötzlich die Last der Argumentation um. Plötzlich muss der Schwerkranke gegenüber seiner Umgebung, gegenüber Personal, auch gegenüber seinen Verwandten begründen, warum er noch weiter leben soll. Er nimmt wahr, vielleicht nicht nur durch Worte, aber durch Gesten, durch Blicke, dass er eine Belastung für seine Umgebung ist. Und plötzlich ruht die Last auf dem schwächsten Glied in der Kette, und er muss für sich und nach außen begründen, warum er weiter leben soll."
Was wird mit der Erklärung weiter geschehen?
"Mit der Erklärung appellieren wir zum einen an die Gesellschaft, dass wir gemeinsam darüber nachdenken müssen, wie wir ernst nehmen können, dass Menschen leiden, die wir oft nicht mehr sehen und die für sich keine Stimme haben. Zum zweiten wollen die Religionsgemeinschaften mit der Erklärung an die Politik appellieren, besonders an das jetzt laufende Gesetzgebungsverfahren, noch einmal über den Beschluss nachzudenken und vielleicht im Rahmen des Senats beziehungsweise von Seiten des Präsidenten alles zu tun, um Euthanasie nicht zu erlauben, Euthanasie weiter unter Strafe zu stellen und statt Euthanasie sich viel mehr der Begleitung von pflegenden Angehörigen und der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden zu widmen."