Kritik an Gebühren für Anfragen bei Kartellamt
Seit diesem Jahr sind Beschwerden beim Kartellamt kostenpflichtig. Eine neue Statistik stellt die Praxis nun infrage.
Die Nichtregierungsorganisation Stiftungsfond gegen Korruption hat nun eine Statistik vorgelegt, die scharfe Kritik an der Praxis laut werden lässt. Demnach sei die Zahl der Beschwerden massiv zurückgegangen: von Oktober 2016 bis August 2017 sind beim Kartellamt nur 19 Anträge eingegangen, von denen 16 erfolgreich waren. Zum Vergleich haben im Vorjahreszeitraum aufmerksame Bürger 435 Kontrollen von öffentlichen Ausschreibungen angeregt, wobei sich in 391 Fällen der Verdachtsmoment bestätigte.
Beschwerden beim Kartellamt sei ein wichtiges Instrument der Kontrolle von öffentlichen Aufträgen durch die Bürger, so Miroslav Cák vom Stiftungsfonds gegen Korruption. Dafür eine Gebühr zu verlangen wäre, als ob man eine Gebühr dafür erheben würde, dass jemand beispielsweise häusliche Gewalt bei der Nachbarsfamilie anzeigen wollte. Der Stiftungsfonds verlangt laut Cák deshalb eine Revidierung der entsprechenden Bestimmung.
Das Kartellamt lehnt jegliche Kritik an der Gebühr ab. Die Behörde sei nicht in der Position, Vorgaben des Gesetzgebers zu bewerten oder zu kippen, heißt es aus dem Amt. Außerdem sei die Gebühr rechtlich einwandfrei, wie auch Gerichte bestätigt hätten.
Der Stiftungsfonds gegen Korruption kritisiert bereits seit längerem die Arbeit des Kartellamtes. Demnach wirft die Organisation der Behörde vor, zu selektiv zu entscheiden, welche Beschwerde sie behandelt und welche nicht.