Marktmachtgesetz: Kartellamt startet Kontrollen von Handelsketten
Das Kartellamt startet demnächst damit, das Verhalten von großen Einzelhandelsketten auf dem tschechischen Markt zu prüfen. Hintergrund ist eine Novelle des sogenannten Marktmachtgesetzes.
Das Gesetz soll die Macht großer Einzelhandelsketten beschränken, indem die Zulieferer vor bestimmten, teils unlauteren Praktiken geschützt werden. Die Novelle schreibt nun unter anderem vor, dass Rechnungen der Zulieferer innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden müssen. Zudem dürfen Waren nicht unter dem Einkaufspreis im Handel angeboten werden. In der Neufassung des Gesetzes, das bereits seit 2010 besteht, wurde die Definition des Missbrauchs von Marktmacht vereinfacht und von mehreren Dutzend Beispielen für Verstöße auf nur noch neun Grunddelikte reduziert.
In Kraft getreten ist die Neufassung des Marktmachtgesetzes zu Anfang März. Die Partner im Einzelhandel haben aber drei Monate Zeit erhalten, um sich umzustellen und beispielsweise Verträge zu ändern. Wie das Kartellamt bekannt gab, hat es vergangene Woche den Einzelhandelsketten die neuen Regeln erläutert.
Das Marktmachtgesetz wird von mehreren Seiten kritisiert. Der Verband für Handel und Tourismus befürchtet, dass sich durch die neuen Regeln die Waren in den Läden verteuern beziehungsweise der Verkauf tschechischer Lebensmittel sinkt. Die Deutsch-Tschechische Handelskammer (DTIHK) hat das Gesetz bereits im Herbst 2014 in einem Brief an Premier Bohuslav Sobotka (Sozialdemokraten) als „äußerst umstritten“ bezeichnet. In dem Schreiben wies die DTIHK zum Beispiel darauf hin, dass sich das Gesetz „einseitig gegen ausländische Handelsketten“ richte. Hintergrund ist Definition, dass nur Firmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Milliarden Kronen (185 Millionen Euro) auf dem tschechischen Markt als „bedeutende Marktmacht“ gelten.