Lockerungen ab 24. Mai: Schulen, Kultur und Hotels
In Tschechien kann man wieder ins Kino gehen oder erneut auch in einem Hotel übernachten. An diesem Montag treten weitere Erleichterungen der Anti-Corona-Maßnahmen in Kraft.
In Tschechien dürfen seit diesem Montag erstmals alle Schüler und Studenten zum Präsenzunterricht zurückkehren. Der Wechselunterricht wird abgeschafft. Die Kinder und Jugendlichen müssen indes weiter regelmäßig getestet werden, wie Bildungsminister Robert Plaga (parteilos) informierte:
„Die Frequenz der Antigen-Tests wurde vom Gesundheitsministerium auf einmal in der Woche festgelegt. Zudem hat die Regierung die Möglichkeit gebilligt, das in den Schulen PCR-Tests einmal aller zwei Wochen durchgeführt werden.“
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem gesamten Schulgelände ist für die Kinder und Jugendlichen weiterhin Pflicht. Man müsse noch zehn bis vierzehn Tage abwarten, wie sich die epidemische Lage entwickeln wird. Dann werde man die Frage zur Maskenpflicht neu aufwerfen, sagte Gesundheitsamtschefin Pavla Svrčinová.
Die Rückkehr in die Schulbänke ist nun auch für etwa 360.000 Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Fachschulen möglich. Mit Ausnahme einer Woche im Dezember mussten sie seit Mitte Oktober letzten Jahres zu Hause bleiben und am Distanzunterricht teilnehmen. Allerdings wurde der Rückkehrtermin direkt auf den Tag gelegt, an dem die Abiturprüfungen beginnen. Nach Aussage des Direktors der Masaryk-Schule für Chemie in Prag und Vorsitzenden der Union der Schulverbände, Jiří Zajíček, reichen die Kapazitäten der Schulen nicht aus, um sowohl die Prüfungen als auch den normalen Unterricht zu gewährleisten:
„Wir sind der Meinung, dass es besser wäre, die Distanzform noch drei Tage fortzusetzen. Wir wären so imstande, wenigstens einige Unterrichtsstunden anzubieten. In diesem Fall mussten wir unser Lehrprogramm durch andere Aktivitäten ersetzen.“
Eine wesentliche Änderung bringt der Montag dieser Woche auch für Hotels, Pensionen und Campingplätze. Am 18. Dezember durften sie letztmals Touristen aufnehmen. Seitdem beschränkte sich ihr Betrieb nur auf Geschäftsreisende oder auf Gäste, die wegen eines Arzttermins anreisten. Mehr war nicht erlaubt. Nun können sie auch wieder zu Erholungszwecken genutzt werden. Die Hotelgäste müssen bei der Anreise entweder einen negativen Corona-Test, die Impfbescheinigung oder aber den Nachweis für eine überstandene Corona-Infektion innerhalb des letzten halben Jahres vorlegen. Václav Stárek ist Präsident des Verbandes der Hotels und Gaststätten:
„Die Restaurants und Innenräume sind ausschließlich für die Hotelgäste geöffnet. Der Wellness-Bereich bleibt weiter geschlossen. Wir rechnen mit der kompletten Öffnung zu Mitte Juni, wenn die Innenräume der Gaststätten wieder für alle Besucher geöffnet werden sollen.“
Gelockerte Regeln gelten auch für Kulturveranstaltungen. Diese sind nun auch wieder in Innenräumen möglich, und zwar für maximal 500 Zuschauer. Dabei darf die Kapazität der Kinos, Theaterhäuser und weiterer Säle höchstens zu 50 Prozent ausgelastet sein. Unter freiem Himmel sind ab sofort bis zu 1000 Zuschauer erlaubt. Für jeden Besucher besteht eine Testpflicht. Diese entfällt beim Nachweis der Corona-Impfung beziehungsweise einer überstandenen Erkrankung an Covid-19 in den zurückliegenden 180 Tagen. Zum Sport können sich jetzt in den Hallen bis zu 30 Menschen einfinden. Ebenso sind nun auch die Innenbereiche in zoologischen und botanischen Gärten unter Auflagen zugänglich.