Nach deutschem „Vorbild“: Verbotsantrag für rechtsextreme Arbeiterpartei gescheitert

Foto: ČTK

Entschlossen hatte Ende vergangenen Jahres Innenminister Ivan Langer der Regierung einen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Arbeiterpartei vorgelegt. Ausschreitungen in einer hauptsächlich von Roma bewohnten Siedlung hatten den Ausschlag gegeben. Es gab nicht wenige Stimmen – auch aus Deutschland – die vor den Risiken eines solchen Verbotsantrags gewarnt hatten. Nun hat das Oberste Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt.

Foto: ČTK
Das sei der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, sagte Innenminister Ivan Langer Ende vergangenen Jahres. Gemeint waren die gewalttätigen Ausschreitungen in der überwiegend von Roma bewohnten Siedlung Janov in Nordböhmen, an denen die rechtsextreme „Dělnická strana“, die Arbeiterpartei, beteiligt war. Daraufhin beschloss die Regierung einstimmig einen Verbotsantrag gegen die Partei einzureichen. Nun kam Urteil vom Obersten Verwaltungsgericht:

„Das Gericht kann bei dieser Art Verfahren nicht die Rolle eines Inquisitionstribunals spielen. Das Gericht kann nicht über den Rahmen des Verbotsantrags hinaus Programm, Ziele, Ideologie und Meinungen dieser Partei untersuchen und ihre Parteisymbole beurteilen und damit die mangelnde Qualität des Regierungsantrags kompensieren oder ergänzen.“

Tomáš Vandas  (Foto: ČTK)
Langes Urteil – kurzer Sinn: Der Verbotsantrag, den das Innenministerium ausgearbeitet hatte, war nicht ausreichend untermauert und begründet, mit einem Wort: mangelhaft ausgearbeitet. Das Urteil: abgelehnt! Der Jubel im Gerichtssaal war groß, die Anhänger der rechtsextremen Arbeiterpartei entrollten sofort die Parteifahne. 1:0 für die Radikalen, wie es aussieht. Der Parteivorsitzende Tomáš Vandas:

„Für uns ist wichtig, dass das Oberste Verwaltungsgericht seine Unabhängigkeit und Objektivität bewiesen hat. Es hat sich nicht dem politischen Druck gebeugt. Und das heißt auch, dass es in diesem Land immer noch Recht und Demokratie gibt.“

Im Innenministerium ist man nun bemüht, zurückzurudern. Václav Henych, der stellvertretende Innenminister:

„Dieses Verfahren war das erste seiner Art. Im Urteil sind nun bestimmte Kriterien für einen solchen Verbotsantrag festgelegt worden, die bei allen künftigen Fällen helfen werden.“

Man habe jetzt eine Anleitung, auf was man achten müsse, hieß es auch vom Innenminister selbst. Kritiker meinen jedoch: Auch die Rechtsextremen hätten ja nun eine Anleitung, worauf zu achten sei. Ein Antrag auf Verbot einer Partei sei kein Versuchsballon.

Premier Topolánek sagte, man müsse das Gerichtsurteil natürlich respektieren. Es bleibe aber dabei, der Antrag sei berechtigt: „Diese Partei verstößt – auch mit ihrem Auftreten - gegen die Gesetze.“

Möglicherweise wird die Regierung einen neuen Verbotsantrag ausarbeiten. Heinz Eggert, der ehemalige Innenminister von Sachsen, wo man mit der rechtsextremen NPD seine ganz eigenen Erfahrungen gemacht hat, warnte Ende vergangenen Jahres gegenüber Radio Prag vor einem Parteienverbot:

„Das Verbot einer Partei hat noch nie etwas gebracht, weil die gleiche Klientel bald in einer neuen Partei wieder auftauchen wird. Und dann wird man sehr klug sein und im Grunde das Parteiprogramm so schreiben, dass es vor jedem Verfassungsgericht standhält.“