Urteil im Verbotsverfahren gegen die Arbeiterpartei fällt erst im Februar

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Das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn stand in dieser Woche im Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Seit Montag wurde dort über den Regierungsantrag auf ein Verbot der rechtsradikalen Arbeiterpartei verhandelt. Am Donnerstag wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Mit einem Urteil ist aber erst in einigen Wochen zu rechnen.

Tomáš Sokol  (Foto: ČTK)
Die Frage beschäftigte das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn vier Tage lang: Stellt die rechtsradikale Arbeiterpartei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar oder nicht? „Ja!“, heißt es von Seiten der Regierung. Die Arbeiterpartei müsse deshalb verboten werden. Sie sei eindeutig fremdenfeindlich und neofaschistisch, erklärte Regierungsanwalt Tomáš Sokol. Eine ideologische Nähe zum deutschen Nationalsozialismus unter Hitler sei sowohl in den Symbolen als auch im Auftreten der Parteimitglieder unverkennbar, so Sokol in seinem Schlussplädoyer:

„Ich kenne keine andere politische Partei, deren Mitglieder so oft den Hitlergruß verwenden. Aber vielleicht kenne ich ja die anderen politischen Parteien nicht so gut.“

Die Ironie konterte Arbeiterparteichef Tomáš Vandas etwas beleidigt:

Tomáš Vandas  (Foto: ČTK)
„Wer andere Meinungen vertritt als solche, die offiziell erlaubt sind, werde heutzutage gebrandmarkt und in den Schmutz gezogen“, beschwerte sich Vandas, der in Brünn auch als Anwalt der Arbeiterpartei auftrat. Der Urteilsverkündung sehe er gelassen entgegen:

„Beweise für eine illegale Tätigkeit der Arbeiterpartei sind unserer Meinung nach nicht vorgelegt worden.“

Das sah Regierungsanwalt Sokol anders. Im Laufe der Verhandlung hatte er eine Reihe von Zeugen und Beweisstücken aufgeboten, die eine Verbindung der Arbeiterpartei mit illegalen Neonazi-Gruppierungen im In- und Ausland nachweisen sollten. Auch die hohe Gewaltbereitschaft von Parteimitgliedern und -anhängern sei augenfällig, so Sokol. In der Tat kam es in der Vergangenheit bei Veranstaltungen der Arbeiterpartei immer wieder zu Zusammenstößen mit Polizeikräften oder Angehörigen der Roma-Minderheit, die der erklärte Hauptfeind der tschechischen Rechtsextremen ist.

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Ob die Beweise der Regierung aber für ein Verbot der Arbeiterpartei ausreichen werden, steht noch nicht fest. Die Brünner Richter haben eine Urteilsverkündung erst für Februar angekündigt. Der Extremismus-Experte František Valeš gab sich aber am Donnerstagabend im Tschechischen Fernsehen zuversichtlich:

„Während der Verhandlung wurden so viele eindeutige Beweise vorgelegt, dass ich davon ausgehe, der Regierung ist es gelungen, die Verbindung der Partei mit Neonazis nachzuweisen.“