Neue Ministerin Šlechtová will Kontinuität im Ressort wahren
Am Dienstag haben die vier zuständigen Ausschüsse im Europaparlament der Ernennung von Věra Jourová als EU-Kommissarin zugestimmt. Die tschechische Politikerin soll den Bereich Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung übernehmen. Vor gut einer Woche hat sie deshalb ihr bisheriges Büro in Prag geräumt – es war der Chefsessel im tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung. Dieser Posten wurde mittlerweile neu besetzt. Am Mittwoch hat Präsident Miloš Zeman die Parteilose Karla Šlechtová zur Nachfolgerin Jourovás im Ressort ernannt.
Und da kommt einiges auf die Neu-Politikerin zu. Dieser Aufgabe aber wolle sie sich mit all ihrer Energie stellen, bekräftigt Šlechtová:
„Dieses Ministerium befasst sich nicht nur mit den EU-Fonds, über die alle sprechen, sondern auch mit anderen Fachgebieten der Regionalentwicklung. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns in erster Linie um die Kreise sowie um die Städte und Gemeinden zu kümmern haben. Zu den Bereichen, derer ich mich annehmen werde, gehören dabei auch öffentliche Aufträge, Bauverordnungen, die Flächennutzungspolitik und der Reiseverkehr. Aber ich sehe die Nominierung für das Amt als große Herausforderung an.“
Aus der Kandidatur ist seit Mittwoch die Gewissheit geworden, dass Karla Šlechtová nun die neue Ministerin für Regionalentwicklung ist. Und in diesem Amt will sie insbesondere für mehr Stabilität in ihrem Hause sorgen:„Meine oberste Priorität wird es sein, eine Kontinuität des Personals im Ministerium zu wahren. Denn hier arbeiten Beamte mit langjährigen Erfahrungen und einer sehr hohen Qualifikation, und das in allen Bereichen, mit denen sich das Ressort befasst.“
Zur geplanten Kontinuität ihrer Politik gehöre auch, dass sie wie ihre Vorgängerin alles dafür tun wolle, dass die der Tschechischen Republik zugesicherten EU-Gelder künftig besser ausgeschöpft werden, so Šlechtová. Nach Einschätzung von Věra Jourová wird Tschechien indes zirka 20 Milliarden Kronen (ca. 730 Millionen Euro) für den Bewilligungszeitraum von 2007 bis 2013 nicht zweckgemäß nutzen können.