Tschechien wird Lkw-Autobahngebühr der EU-Richtlinie anpassen

Foto: Jana Sustova
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Die Europäische Kommission hat dieser Tage in vier Fällen die jeweils erste Etappe eines Verfahrens gegen die Tschechische Republik wegen der Verletzung des EU-Rechts eingeleitet. Der dabei das größte öffentliche Interesse hervorrufende Fall ist der tschechische Verstoß bei der Erhebung von Autobahngebühren für Lastkraftwagen. Lothar Martin mit den Einzelheiten.

Illustrationsfoto: Jana Šustová,  Radio Prague International
Nun ist sie also da, die erste formale Ermahnung der Europäischen Kommission an die Adresse der Tschechischen Republik, in der die EU-Beamten aus Brüssel darauf verweisen, dass die hierzulande praktizierte zeitbezogene Gebührenerhebung bei der Autobahnbenutzung durch Lkw nicht dem EU-Recht entspreche und dass man dazu innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Erklärung von tschechischer Seite verlange. Die Europäische Kommission wirft der Tschechischen Republik dabei u. a. vor, dass sie das vorgeschriebene Preisverhältnis von einer Ein-Tages-Marke zur Jahresgebühr nicht einhalte. Außerdem ist man in Brüssel ungehalten darüber, dass Tschechien im Widerspruch zur EU-Richtlinie keine Tages- und Monatsmarken, sondern nur 15-Tages- und Zwei-Monatsmarken führe. Vor anderthalb Monaten, als EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot die Tschechische Republik erstmals auf die Diskrepanzen hingewiesen hat, zeigte sich Verkehrsminister Milan Simonovský noch optimistisch, dass man die hierzulande durchgeführte Praxis bei der Erhebung von Straßengebühren in nächster Zeit nicht ändern müsse. Inzwischen hat man jedoch mit der Europäischen Kommission weitere Verhandlungen geführt und sich einige Dinge klarstellen lassen. Daher erklärte die Sprecherin des Verkehrsministeriums Marcela Svejnohová nun auf eine aktuelle Nachfrage gegenüber Radio Prag:

Foto: Barbora Němcová
"Wir haben die Europäische Kommission darüber informiert, dass wir bis zur erforderlichen Legislative, die für die Einführung des elektronischen Mautsystems unabdingbar ist, den Forderungen der Europäischen Union nachkommen und die Gültigkeit und die Höhe der zeitbezogenen Autobahngebühr entsprechend anpassen werden. Eine solche Lösung erachten die Vertreter der Europäischen Kommission als ausreichend"

Mit anderen Worten: Bis zur Einführung des EU-konformen elektronischen Mautsystems in Tschechien, das im nächsten Jahr funktionieren soll, wird man in Tschechien die 15-Tages- und Zwei-Monats-Autobahnvignette für Lkw durch die Wochen- und Monatsvignette ersetzen und die Preise der zeitlich begrenzten Gebühren in ein reales Verhältnis zur Jahresgebühr bringen. Der Betrag für die derzeit gültige Tagesmarke beträgt umgerechnet knapp acht Euro. Mit der finanziellen Regelung wird es Tschechien also nicht gelingen, den nach dem EU-Beitritt stark angewachsenen Lkw-Transitverkehr im Lande einzudämmen. Daher hatte man auf Grund der sich am Autobahngrenzübergang Rozvadov/Waidhaus kilometerweit anstauenden Lkw-Kolonnen schon einmal laut darüber nachgedacht, den alten Straßenübergang zwischen beiden Grenzorten für die Brummifahrer wieder zu öffnen. Aber dieses Ansinnen haben die Einwohner von Rozvadov und Waidhaus sowie weiterer am ehemaligen Haupttransportweg zwischen Böhmen und Bayern liegenden Ortschaften mit ihrem Veto erfolgreich verhindert. Der Weg zur Entlastung und weiteren Senkung des unerträglich gewordenen Lkw-Verkehrs führt also nur über den Ausbau des tschechischen Autobahnnetzes und ein europaweit geltendes Konzept einer leistungsbezogene Mautgebühr.