Coronavirus: Die Maßnahmen im Überblick

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Ab Montag steht ganz Tschechien unter Quarantäne. Damit wurden die Notstandsmaßnahmen, die bereits seit Donnerstag für 30 Tage gelten, zusätzlich verschärft. Mit den Vorkehrungen soll die Ausbreitung des Coronavirus in Tschechien verhindert werden. Hier ein Überblick.

Grenzschließung

Grenzschließung  (Foto: ČTK / Slavomír Kubeš)

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Ab Montag dürfen Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus nicht mehr in die Tschechische Republik einreisen. Ebenso dürfen Tschechen das Land nicht mehr verlassen. Hierzulande ansässige Ausländer betrifft das Ausreise-Verbot nicht, sie dürfen anschließend aber nicht mehr nach Tschechien zurückkehren, solange der Notstand anhält. Eine Ausnahme gilt für Lebensmitteltransporte und Menschen mit Sondergenehmigung sowie für den Pendler-Verkehr.

Ausgangssperre

Die Regierung hat auf ihrer Sitzung am Sonntag umfangreiche Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit beschlossen.

Die Einwohner Tschechiens sind angewiesen, bis auf weiteres zu Hause zu bleiben. Sie dürfen ihre Wohnungen nur in Ausnahmefällen verlassen. Erlaubt bleiben Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zur Apotheke sowie für notwendige Lebensmitteleinkäufe. Die Bürger dürfen das Haus auch verlassen, um Kinder, Ältere und Hilfsbedürftige zu betreuen. Zudem sind kurze Spaziergänge im Park und im Wald sind möglich.

Die Maßnahme gilt ab Montag, den 16. März 0 Uhr bis Dienstag 24. März 6 Uhr.

Häusliche Quarantäne

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Die verpflichtende Quarantäne gilt für Bürger, die in den zurückliegenden Tagen nach Tschechien eingereist sind. Die Quarantäne müssen alle antreten, die aus oder über sogenannte Risikoländer ins Land gekommen sind. Dabei werden insgesamt 18 Staaten als Corona-Risikogebiete eingestuft: China, Südkorea, Japan, Iran, Italien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien und die USA.

Geschäfte und Gaststätten

Tschechien hat die meisten Geschäfte sowie Restaurants, Bars und Cafés komplett geschlossen. Lediglich Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien und andere ausgewählte Geschäfte dürfen geöffnet bleiben. Die Ausnahme gilt auch für Banken und die Post. Die Öffnungszeiten von Ämtern sind auf sechs Stunden pro Woche eingeschränkt. Hotels und Pensionen dürfen keine Unterkunft anbieten.

Verkehr

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Bisher gibt es keine Einschränkungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Laut dem Verkehrsministerium sollen Züge, Busse, Tram- und U-Bahnen aber verstärkt desinfiziert werden.

Schulfrei

Seit Mittwoch, 11. März, sind alle Grundschulen, Gymnasien, weiterführende Schulen und Universitäten in Tschechien zu. Die Lehrer sind aber dazu angehalten, den Unterricht dennoch je nach Möglichkeit virtuell oder anderweitig zu halten. Das Verbot betrifft nicht allgemein die Kindergärten hierzulande, trotzdem wurden auch die meisten Kitas geschlossen. Die Maßnahme ist bis zum Widerruf gültig.

Verbot von Veranstaltungen

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Sämtliche Veranstaltungen ab 30 Teilnehmern sind verboten. Das betrifft Theater-, Musik-, Film- und künstlerische Vorführungen, ferner sportliche, kulturelle, religiöse, traditionelle und gesellschaftliche Aktionen. Ebenso Tanzveranstaltungen, Ausstellungen, Feste, Degustationen, Jahrmärkte, Wochenmärkte oder Messen. Auch diese Regelung ist bis zum Widerruf gültig. Zudem gilt Verkaufsverbot für offene Märkte.

Sport und Kultur

Die Menschen in Tschechien dürfen zudem keine Kultur-, und Sporteinrichtungen besuchen. Es geht dabei um Fitnesszentren, Schwimmbäder, Solarien, Saunen, Wellness, Musikklubs, Unterhaltungseinrichtungen, öffentliche Bibliotheken und Galerien.