Baudenkmäler oft ungenügend versichert

Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame (Foto: ČTK / AP / Thibault Camus)

Jeder von uns hat irgendwann einmal eine Versicherung abgeschlossen, ob nun fürs Auto oder fürs Haus. Wie ist es aber mit einer mittelalterlichen Burg oder einem Freilichtmuseum? Nach dem verheerenden Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame wird die Versicherung von historischen Baudenkmälern auch hierzulande in den Medien diskutiert.

Měnín-Tor  (Foto: Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Prag)
Die Stadt Brno / Brünn hat die Burg Špilberk, die Villa Tugendhat sowie das Měnín-Tor mit Millionenverträgen versichern lassen. Das bestätigt Michael Kalábek. Er ist Sprecher des Brünner Stadtmuseums.

„Die Versicherungen umfassen Hunderte von Einzelposten, die konkrete Bedingungen haben. Bei einigen davon wird der Wert als unbeziffert angegeben. Dies gilt unter anderem für die Truhen der Stadttafeln, für bedeutende Zunftgegenstände oder für den Nachlass von Architekten aus der Zwischenkriegszeit.“

Es ist oft schwierig, bei Gebäuden eine Versicherungssumme festzulegen, wenn sie erst einmal unter Denkmalschutz stehen. Milan Káňa ist Sprecher der Versicherungsanstalt Kooperativa, die viel Erfahrungen mit dem Schutz von Baudenkmälern hat:

„Wenn eines davon abbrennt, kann sein historischer Wert nicht mehr erneuert werden. Gebäude können mit Hilfe moderner oder authentischer Technologien wieder aufgebaut werden. Danach handelt es sich aber nur noch um einen Neubau. Die Versicherungssumme wird in der Regel mindestens so festgelegt, um den Wiederaufbau finanzieren zu können.“

Jakub Ďoubal  (Foto: Archiv der Universität Pardubice)
Ähnlich sehen es auch die Mitarbeiter einer anderen Versicherungsanstalt, der Česká podnikatelská pojišťovna. Deren Sprecherin Renata Čapková:

„Die Versicherung wird für einen sogenannten ,anderen‘ Wert geschlossen, der sich aus einem Gutachten von Sachverständigen ableitet. Es wird eine Summe vereinbart, die den Kosten für den Wiederaufbau des Kultur- oder Baudenkmals entspricht.“

Es sei jedoch nicht einfach, genaue Zahlen festzulegen, sagt Jakub Ďoubal. Er leitet das Restauratoren-Atelier an der Universität Pardubice.

„Anhand eines Gutachtens kann der Gesamtwert des Baudenkmals festgelegt werden. Man muss aber bedenken, dass Gemälde, Plastiken oder Gebäude jeweils anders versichert werden. Es müssen zudem die Risiken eingeschätzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass es sich dabei nur um Pauschalwerte handelt.“

Foto: Alexander Stein,  Pixabay,  CC0 1.0 DEED
In der Praxis sieht es so aus, dass meist ganze Komplexe von Gebäuden gemeinsam versichert werden. Auf diese Weise hat beispielsweise das staatliche Denkmalamt seine Verträge mit den jeweiligen Anstalten konzipiert. Das Amt verwalte in Tschechien mehr als 100 Baudenkmäler, erklärte Sprecherin Jana Hartmanová:

„Das Eigentum des Amtes wurde als ein einheitlicher Komplex verischert. Der Vertrag umfasst eine Summe für den Schaden, der innerhalb eines Jahres entstehen könnte. Es handelt sich um Wertw im Bereich von mehreren Milliarden Kronen.“

Die Mitarbeiter der Versicherungsunternehmen erleben jedoch auch Fälle, in denen die Baudenkmäler unterversichert sind. Dazu die Sprecherin der Česká podnikatelská pojišťovna, Renata Čapková:

„Entweder sind sie gar nicht versichert oder sie wurden auf einen ungenügenden Wert versichert. Wenn ein Schaden entsteht, deckt die Geldsumme nicht einmal die Kosten für die Wiederherstellung des Kulturdenkmals.“