Senat lehnt Kirchenrestitution ab – Kritik aber auch aus Kirchenkreisen

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Über 20 Jahre lang gab es keine Einigung zwischen dem tschechischen Staat und den Kirchen im Land über die Wiedergutmachung für Enteignungen aus kommunistischer Zeit. Die bürgerliche Regierung von Premier Nečas fand aber einen Kompromiss und hat diesen im so genannten Gesetz zur Restitution des Kircheneigentums festgeschrieben. Das Gesetz wurde jetzt vom Senat abgelehnt. Während die Regierung auf die moralische Pflicht zur Entschädigung verweist, hält die linksgerichtete Opposition den Umfang für übertrieben hoch. Dabei geht es auch um rechtliche Fragen, zudem kommt erstmals Kritik aus Kirchenkreisen.

Senat
Die Sozialdemokraten sprechen von einem Diebstahl am helllichten Tag, die Bürgerlichen ätzen zurück: Eine Ablehnung der Kirchenrestitution käme kommunistischen Praktiken gleich. Die Diskussion um die Rückgabe des Kircheneigentums im Wert von umgerechnet 2,9 Milliarden Euro und Entschädigungszahlungen von 2,4 Milliarden Euro spitzt sich zu. Am Mittwoch hat der Senat mit den Stimmen der Opposition den Regierungsvorschlag zur Kirchenrestitution verworfen. Laut den Sozialdemokraten liegen vor allem die Entschädigungszahlungen viel zu hoch. Denn es werde mit zweierlei Maß gemessen: Die Kirchen erhielten im Verhältnis mehr als andere, die für die kommunistischen Enteignungen entschädigt wurden.

Milan Štěch
„Die Hauptgefahr ist, dass jene Menschen, die nach anderen Regelungen entschädigt wurden, unzählige gerichtliche Auseinandersetzungen führen werden. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht dann nicht interessieren wird, nach welchem Gesetz entschädigt wurde. Das Gericht wird vielmehr die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz betonen“, sagt der sozialdemokratische Senatsvorsitzende Milan Štěch.

Und das könnte den tschechischen Staat dann teuer zu stehen kommen, glauben die Sozialdemokraten. Aber auch die Parteien der Regierungskoalition argumentieren mit dem Verfassungsrecht und möglichen Kosten. Sie wollen im September im Abgeordnetenhaus den Senat mit der absoluten Mehrheit überstimmen. Stanislav Polčák, Abgeordneter der Vereinigung Bürgermeister und Unabhängige (STAN), sagte im Tschechischen Fernsehen:

Stanislav Polčák  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Gerade das Verfassungsgericht hat angeordnet, dass die Frage der Entschädigung so schnell wie möglich gelöst wird. Das heißt, wir stehen vor der Gefahr, dass die Kirchen ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen. Und die Kosten für die Steuerzahler lägen dann um ein Mehrfaches höher als im derzeitigen Regierungsvorschlag.“

Insgesamt 17 Kirchen und Glaubensgemeinschaften sind derzeit in Tschechien anerkannt. Sie alle saßen am Tisch und haben mit der Regierung Nečas über die Restitution verhandelt. Ergebnis ist, dass die katholische Kirche 60 Prozent der Entschädigung erhält, die Klöster 20 Prozent und die verbleibenden Kirchen sowie die Föderation jüdischer Gemeinden die restlichen 20 Prozent.

Jana Šilerová
An dieser Aufteilung regt sich mittlerweile Kritik aus Kreisen der kleineren Kirchen und von Theologen. 30 Unterschriften stehen unter einem Aufruf, so auch von der Olmützer Bischöfin der Tschechoslowakischen Hussitischen Kirche, Jana Šilerová. Sie wirft die Frage auf, wie die Katholische Kirche eigentlich zu ihrem Eigentum gekommen ist:

„Die Summe ist überdimensioniert wegen der historischen Erfahrung unseres Volkes mit der katholischen Kirche. Nicht alles Eigentum wurde auf redliche Art erworben. Die nicht-katholischen Kirchen erhalten hingegen ungefähr das zurück, was ihnen genommen wurde. Sie sind in der Mehrheit ja auch erst nach dem Ersten Weltkrieg entstanden.“

Die katholische Kirche hält ihre Ansprüche für berechtigt und verweist auf ihre vielfältigen Aufgaben wie etwa die Diakonie und den Denkmalschutz.