Tschechien drohen Ausgleichszahlungen an slowakische Rentner in Milliardenhöhe
Das tschechische Rentensystem ist seit langem schon durch den demographischen Wandel gefährdet. Viel Zeit wurde mit Diskussionen vertan. Doch die Regierung Nečas ist nun dabei, ihre Rentenreform durchzusetzen. Am Mittwoch stimmte das Abgeordnetenhaus dem Reformvorhaben in erster Lesung zu. Während also der Gesetzgeber versucht, die Folgen des demographischen Wandels aufzufangen, droht dem tschechischen Rentensystem ein weiteres, aber hausgemachtes Malheur: Es könnten Milliarden Kronen fällig werden, um die Rentenbezüge von slowakischen Staatsbürgern aus der Zeit des gemeinsamen tschechoslowakischen Staates aufzubessern.
„Es geht um ein langfristiges und ernstes Problem. Rein hypothetisch könnten uns im Katastrophenfall Milliarden Kronen im zweistelligen Bereich verloren gehen“, so Petr Nečas am Mittwoch bei einer Pressekonferenz zur Rentenreform.
Hintergrund der möglichen Rentenforderungen von Slowaken ist die Teilung der Tschechoslowakei im Jahr 1993. Sie führte damals auch zu unterschiedlich hohen Rentenansprüchen quer durch beide neuen Staaten. Tschechen, die vor 1993 in der Slowakei arbeiteten, stand nur der Rentenumfang nach slowakischen Gesetzen zu. Aber nicht nur ihnen, wie Pavel Kantořík, Rentenexperte im Büro des tschechischen Ombudsmannes, also des Bürgerbeauftragten, anfügt:„Dies betrifft auch tschechische Bürger, die ihr ganzes Leben zum Beispiel in Prag gearbeitet haben, aber das bei einem Arbeitsgeber, dessen Sitz in der Slowakei lag. Damit lagen und liegen auch ihre Rentenansprüche in der Slowakei. Diese Menschen wussten nicht, wovon sie leben sollten, denn ihre Rente war nominell niedriger und wurde dazu noch durch den Wechselkurs geschmälert.“
Die Betroffenen erstritten daher gegenüber ihrem eigenen Staat eine Angleichung der slowakischen Rente an die tschechische. Der Fall ging bis hoch ans Verfassungsgericht. Ende Juni äußerte sich auch der Gerichtshof der Europäischen Union und entschied, dass die Ausgleichszahlungen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Zudem beurteilte er eine mögliche Diskriminierung anderer EU-Bürger durch die Regelung. Das Ergebnis:„Der Gerichtshof der Europäischen Union hat gesagt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Wenn Tschechien also die Renten wie bisher angleichen wolle, dann sollte die Regelung auch für die Bürger der anderen EU-Staaten gelten“, so Kantořík.
Und das betrifft vorwiegend slowakische Bürger. Allerdings auch nicht alle, sondern wohl nur die, die nach dem EU-Beitritt beider Länder im Jahr 2004 in Rente gegangen sind, aber Ansprüche noch aus gemeinsamen tschechoslowakischen Zeiten haben. Wie viele der insgesamt gut 950.000 slowakischen Rentner das sind, das prüft derzeit das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales. Pavel Kantořik aus dem Amt des Ombudsmannes hält die Zahl für nicht allzu hoch und warnt davor, deswegen die schwer erstrittenen Ansprüche der tschechischen Bürger zu gefährden. Auf der anderen Seite sind die slowakischen Rentner bereits informiert und wenden sich laut Presseberichten auch schon an die tschechische Sozialversicherung. Die Behörden warten indes derzeit ab. Erst muss das Ministerium für Arbeit und Soziales seine Schlussfolgerungen ziehen. Vorliegen sollen sie kommende Woche.