Regierung gibt Bodenkauf durch Ausländer frei - doch die haben schon früher zugegriffen
Bisher dürfen Ausländer offiziell keinen Boden hierzulande erwerben. Wie andere EU-Neumitglieder hatte sich Tschechien in den Beitrittsverträgen von 2004 eine Übergangsfrist gesichert. Nun hat die Regierung in Prag beschlossen, keine Verlängerung der Übergangsfrist zu beantragen. Bis zuletzt hatte die tschechische Agrarkammer gegen die Öffnung gekämpft. Doch Fachleute sagen, dass sich ohnehin nicht viel ändern werde, denn Ausländer haben sich in den letzten Jahren bereits auf anderem Weg tschechischen Grund und Boden gesichert.
Vergleichbare Regelungen bestünden auch in den alten EU-Ländern, begründet Fuksa. Und mit dem freien Markt sei es dort entgegen aller Beteuerungen auch nicht weit her:
„Das wird zwar in den Gesetzen so proklamiert. Es gibt aber eine ganze Reihe von begleitenden Maßnahmen wie Genehmigungsprozeduren über den Städte- und Gemeindebund zum Beispiel oder die Agrarkammer, die dies einschränken.“
In Tschechien sind begleitende Maßnahmen indes eher ein Feigenblatt. Denn trotz Verbots haben in den vergangenen Jahren EU-Ausländer schon landwirtschaftliche Fläche in Tschechien erworben. Laut dem Landwirtschaftsminister betrifft dies bis zu zehn Prozent der Fläche in einigen Kreisen, allen voran der Kreis Karlovy Vary / Karlsbad. Die Ausländer gründeten einfach eine Kapitalgesellschaft oder sie haben sich als natürliche Person im Land niedergelassen. Dann war der Weg frei. Der Prager Rechtsanwalt Jan Mikuláš betreut unter anderem ausländische Firmen und Privatpersonen in Tschechien. Er glaubt, dass ein Ausverkauf tschechischen Bodens an Ausländer nicht drohe:
„Diejenigen, die wirklich landwirtschaftliche Fläche erwerben wollten, haben dies schon - zum Beispiel durch die Kapitalgesellschaften. Was die kleineren landwirtschaftlichen Flächen betrifft, da kann man erwarten, dass das Ende der Übergangsfrist eine Erleichterung schafft. Für die kleineren selbständigen Landwirte wird es deswegen etwas leichter sein, da sie sich nicht mehr in der Tschechischen Republik niederlassen und einen Wohnsitz hier haben müssen.“