Kirche will Veitsdom nicht zurückgeben - und es patrouilliert die Polizei
Dienstagvormittag trafen sich Vertreter der Präsidentenkanzlei und des Domkapitels, um über die Rückgabe des Prager Veitsdoms in die Hand des Staates zu verhandeln. Ein Ergebnis brachten die Gespräche indes nicht. Ohnehin hatte zuvor Kardinal Miloslav Vlk angekündigt, dass die Kirche gar nicht daran denke, den Sakralbau herauszugeben.
"Ich denke, das ist psychischer Druck und empfinde es auch so", sagte Vlk gegenüber dem Tschechischen Fernsehen.
Von Seiten der Präsidentenkanzlei kommt wiederum der Vorwurf, dass die 100 Kronen Eintritt, die die Kirche für den Besuch des Veitsdoms verlangt, schon längst wieder hätten abgeschafft werden sollen.
Schon an diesen Dingen wird klar: Die Positionen sind verhärtet. Allerdings ist das auch kein Wunder nach 14 Jahren Streit um das Eigentum an dem Sakralbau, der zugleich eines der tschechischen Staatssymbole ist. Vergangenes Jahr hatte das Prager Stadtgericht den Veitsdom wieder der Kirche zugeschlagen. Dann erhob der Staat Einspruch und nun hat der Oberste Gerichtshof den Fall wieder an den Anfang zurückgeschickt, nämlich zum Bezirksgericht in Prag 1, das schon einmal ein Urteil fällte. Für die Präsidentenkanzlei ist die Sache damit klar: Die Kirche muss den Dom zurückgeben. Dazu der Sprecher der Präsidentenkanzlei, Ladislav Jakl:
"Der Streit ist zu Ende. Von rechtlicher Seite hat die Justiz dazu nichts mehr zu sagen."Dass der Dom wieder an den Staat zurück muss, sagt auch der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, Pavel Kucera. Doch Kardinal Vlk führt dagegen ins Feld, dass die Kathedrale im Katasteramt immer noch auf das Domkapitel registriert sei und das Mobiliar ohnehin der Kirche gehöre.
"Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedeutet nur, dass beide bisherigen Urteile aufgehoben wurden und die Sache an das Gericht erster Instanz zur Neuverhandlung zurückgeht", meint der Anwalt des Domkapitels, Petr Zdercik.
Fachleute wie der Historiker Zdenek Mahler weisen aber auf eine weitere Sache hin: dass nämlich ohnehin nicht die Gerichte den Streit lösen sollten. Grundlage für die Überführung des Doms in Staatseigentum sei 1954 ein Gesetz gewesen.
"Das heißt, jegliche Novellierung des Gesetzes steht allein den Gesetzgebern zu", sagte Mahler in einem Rundfunkgespräch. "Das sind das Abgeordnetenhaus, das Parlament, die Regierung, der Präsident, aber es steht nicht dem Gericht zu."
Die Kirche möchte allerdings weiter prozessieren. Wenn nötig, so hat Kardinal Vlk angekündet, sogar bis hoch zum Europäischen Gerichtshof.