Recht auf Familienzusammenführung beschlossen
Tschechien soll nicht zum Transitland von Asylbewerbern werden, die so in weitere Länder der Europäischen Union gelangen wollen. Das ist das Ziel einer Novelle des Ausländergesetzes, die am Donnerstag in Kraft tritt. Einzelheiten von Bara Prochazkova.
Tschechien verändert die Spielregeln für den Aufenthalt von Ausländern, der Grund ist die Angliederung des Landes zum so genannten Schengener Raum. Die Veränderungen betreffen vor allem Immigranten, die nicht aus der Europäischen Union kommen. Die Pressesprecherin im tschechischen Innenministerium, Radka Kovarova, fasst die Absicht der Gesetzesänderung zusammen:
"Ziel der Novelle ist es, frühere Unklarheiten und Lücken zu lösen. Der Grundgedanke ist es dabei, dass die Prozedur für diejenigen, die sich legal bei uns aufhalten, vereinfacht wird. Dem entgegen sollen die Regelungen für diejenigen, die sich illegal bei uns aufhalten, erschwert werden."
Die Situation in den Asylbewerberheimen soll verbessert werden und anhand einer europäischen Vorschrift wird eine Möglichkeit für die Familienzusammenführung eingeführt. Der Gesetzespassus, nachdem Geschiedene ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren, wird gestrichen. Des Weiteren werden die Gerichte nun verpflichtet, wichtige Entscheidungen bei der Polizei zu melden, zum Beispiel dann, wenn eine Ehe geschieden wird. Gleichzeitig gibt es jetzt Erleichterungen für diejenigen, die nur für 90 Tage zum Arbeiten in die Tschechische Republik reisen, denn Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse werden vereint. Und eine weitere Veränderung: Ausländer, die in die Tschechische Republik reisen, müssen von nun an eine Versicherung abschließen, erklärt Radka Kovarova:
"Wir haben uns für diesen Schritt entschieden, weil sich Beschwerden von Krankenversicherungen gehäuft haben, dass die Gesundheitspflege von Ausländern nicht ausreichend bezahlt wird. Deshalb haben wir die Pflicht eingeführt, dass jeder Ausländer, der in die Tschechische Republik fahren möchte, eine Bestätigung über eine abgeschlossene Krankenversicherung vorlegen muss. Und das noch vor der Entscheidung über die Vergabe eines Visums."
Mit einer Fristverkürzung für Daueraufenthalte von zehn auf fünf Jahre wird zwar nach Worten von Kovarova in der Zukunft gerechnet, in der aktuellen Novelle ist die Veränderung jedoch noch nicht einbezogen.
Die wichtigste Veränderung sei der neue Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, sagt Pavel Cizensky von der Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte. Leider können Ausländer, dem neuen Gesetz nach, ein Visum nur noch in ihren Heimatländern beantragen, dies erschwere die Situation, so Cizensky:
"Es wäre gut, wenn im Falle der Familienzusammenführung die Menschen eine Aufenthalterlaubnis hier vor Ort beantragen könnten. Denn so könnte auch derjenige aus der Familie dabei sein, der bereits ein Visum besitzt. Unserer Meinung nach wäre dies praktischer. Aber es ist uns leider nicht gelungen, eine Ausnahmeregelung durchzusetzen."