Gesetzesänderung: Telemarketing in Tschechien wird deutlich erschwert
Am 1. Juli tritt in Tschechien eine Gesetzesnovelle in Kraft, durch die ungewünschte Anrufe verboten werden. Dies soll dem Telemarketing den Riegel vorschieben.
Um von einem Telemarketing-Anbieter angerufen werden zu können, müssen Menschen nun vorher ihr Einverständnis kundtun. Bisher galt genau das Gegenteil: Menschen in Tschechien konnten angerufen werden, wenn sie zuvor nicht dagegen widersprochen haben. Die Gesetzesänderung ist zwar bereits zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten, vorgesehen war aber eine sechsmonatige Übergangszeit.
Zwar müssen Personen am Telefon weiterhin vorsichtig sein, denn noch immer können etwa Verträge auch am Hörer abgeschlossen werden, die Novelle bringt aber noch eine weitere Maßnahme zum Schutz der Verbraucher: Eine gängige Praxis der Anrufenden war bisher die Behauptung, eine zufällig generierte Telefonnummer anzurufen. Doch selbst für den Anruf einer solchen Nummer zu Marketingzwecken wird ab sofort die vorherige Zustimmung des Angerufenen von Nöten sein.
Ganz werden die unerwünschten Anrufe unbekannter Nummern in Tschechien jedoch nicht vorbei sein. So können Firmen weiterhin ihre Bestandskunden anrufen. Menschen in Tschechien müssen sich also darauf einstellen, dass sich Banken, Mobilfunkanbieter, Energiezulieferer oder Ärzte auch in der Zukunft mit Angeboten bei ihnen melden.
Die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert das tschechische Telekommunikationsamt (ČTÚ). Die Institution kann bei einem Verstoß gegen die Verordnung eine Strafe von bis zu 50 Million Kronen (zwei Millionen Euro) verhängen, oder – sollte diese Summe höher liegen – einen Anteil von zehn Prozent des Bruttoerlöses im letzten Abrechnungszeitraum einfordern.