Absurdes Rechtsvakuum: Politikern und Richtern in Tschechien fehlt Bemessungsgrundlage für Löhne
Die umstrittene Gesetzesänderung zu den Politikergehältern in Tschechien wird vorerst nicht in Kraft treten. Denn Staatspräsident Petr Pavel hat am Montag sein Veto gegen die Novelle eingelegt. Die Auszahlung von Gehältern an Politiker, Richter und Staatsanwälte findet deshalb derzeit im rechtsfreien Raum statt.
Eigentlich sollten die Gehälter für Spitzenpolitiker in Tschechien um sieben Prozent steigen. Auch Richter und Staatsanwälte sollten monatlich geringfügig mehr auf dem Konto erhalten. Präsident Petr Pavel hat die entsprechende Gesetzesvorlage jedoch nicht unterschrieben, wie er am Montag dem Tschechischen Rundfunk über seinen Sprecher Vojtěch Šeliga ausrichten ließ:
„Der Präsident identifiziert sich in erster Linie nicht damit, wie der Gesetzgeber das Urteil des Verfassungsgerichts aufgreift, auf welches mit der Novelle reagiert werden sollte – besonders im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage der Richtergehälter für das Jahr 2025. Die Regelung könnte im Widerspruch zu dem Urteil des Verfassungsgerichts stehen, was weitere Konflikte mit den Richtern zur Folge haben könnte.“
Gerade die Juristen im Land waren es, die gegen die Novelle Wind gemacht und sich mit ihrer Kritik direkt an Präsident Pavel gewandt hatten. Tomáš Foldyna ist der Chef des Verbands der Staatsanwälte. Er sagt:
„Der Gesetzesentwurf stellt eine flagrante Verletzung der Verfassung dar. Ich bin deshalb froh, dass der Präsident die Einwände des Justizgremiums, des Richterverbandes und des Verbandes der Staatsanwälte akzeptiert hat.“
Ähnlich äußerte sich auch Libor Vávra, der Präsident des genannten Richterverbandes. Das Veto des Staatsoberhauptes würde verhindern, dass ein Gesetz in Kraft trete, welches retroaktiv ab Jahresbeginn Gehälter ändern würde, lobte der Jurist. Zustimmung kommt auch von der Opposition, etwa von Alena Schillerová, der Fraktionsvorsitzenden der Partei Ano:
„Die Regierung hat das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai 2024 nicht respektiert und erst im Herbst – nach den Kreis- und Senatswahlen – einen Gesetzesentwurf vorgestellt. Es muss einem nicht jedes Urteil der Verfassungsrichter gefallen. Aber man muss diese Entscheidungen respektieren. Was hier jedoch passiert, ist unbegreiflich.“
Dass derzeit in Tschechien über die Politikergehälter diskutiert wird, hängt mit dem Konsolidierungspaket der Regierung aus dem Dezember 2023 zusammen. Das Kabinett sah darin vor, die Gehaltsgrundlage von Richtern herabzusenken. Allerdings wurde dieser Plan durch das erwähnte Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai 2024 gekippt.
Durch den Richterspruch musste sich die Regierung erneut mit den Lohntabellen befassen und plante schließlich eine Anhebung der Politikergehälter um 14 Prozent. Aufgrund zahlreicher Kritik ruderte man jedoch zurück und nahm eine Lohnsteigerung von sieben Prozent in den Gesetzesentwurf auf, der schließlich auch verabschiedet wurde.
Im Senat erhielt die Novelle dann keine direkte Unterstützung. Die Mitglieder der oberen Parlamentskammer entschieden sich stattdessen, den Entwurf nicht zu besprechen, wodurch er direkt auf dem Schreibtisch von Staatspräsident Pavel landete. Da dieser nun beschlossen hat, das Gesetz nicht zu unterschreiben, muss die Vorlage erneut vom Abgeordnetenhaus beurteilt werden.
Premier Petr Fiala (Bürgerdemokraten) stellte aber bereits in Aussicht, dass seine Regierungskoalition bei einem erneuten Votum das Veto des Staatspräsidenten womöglich überstimmen wird. Fialas Sprecherin, Lucie Ješátková, teilte mit:
„Mit den Einwänden des Präsidenten stimmt Premier Fiala im Grunde überein. Einige der Punkte hat er in den vergangenen Monaten auch selbst angebracht. Der vorgelegte Entwurf ist jedoch das Ergebnis eines komplizierten Genehmigungsprozesses, der nicht zuletzt durch die dekonstruktive Opposition beeinträchtigt wurde.“
Auf die Tagesordnung gesetzt wird die Gesetzesvorlage zu den Politikergehältern nun vermutlich Anfang März. Ob es dann aber schon zu einer Abstimmung kommt, ist unklar. Denn zuletzt war die Parlamentsdebatte zu dem Gesetz durch die Obstruktionen der Opposition ausgebremst worden.
Ohne ein Abstimmungsergebnis und eine Verabschiedung des Gesetzes gibt es aber auch keine Bemessungsgrundlage für die Löhne. Den betroffenen Abgeordneten und anderen Verfassungsträgern in Tschechien wurden deshalb bisher für Januar noch keine Gehälter ausgezahlt. Denn das Kabinett hatte fest mit einer Unterschrift Pavels gerechnet. Nun kündigte Arbeitsminister Marian Jurečka (Christdemokraten) an, dass den betroffenen Personen statt eines Gehalts vorübergehende Vorschüsse gezahlt werden sollen, die sich an den Löhnen des Vorjahres orientieren.
Den Richtern hingegen würden seit Januar bereits Gehälter überwiesen, sagte der Verfassungsrechtler Jan Kysela dem Nachrichtenportal Seznam Zprávy. Dabei werde sich an der Entscheidung des Verfassungsgerichts orientiert, das den Juristen mehr Geld zugesprochen hatte.
Das absurde Rechtsvakuum in Tschechien wird also noch einige Wochen andauern. Das führt laut Kritikern auch dazu, das Tausende Menschen im Land im Grunde gar nicht wissen, zu welchen Konditionen sie eigentlich gerade arbeiten.








