Böller, Knaller, Feuerwerk: Neue Verkaufsregeln in Tschechien
Seit Montag gelten in Tschechien neue Regeln für Pyrotechnik. Dabei wird nicht nur der Verkauf von Silvesterraketen und Böllern eingeschränkt, sondern es gelten auch mehr örtliche Verbote für ihre Benutzung.
Für viele Menschen gehört Feuerwerk zum Jahresende einfach dazu. Da es aber nicht nur so schön bunt ist, sondern auch eine Menge Schadstoffe in die Luft schießt und durch seinen Krach oft Menschen und Tiere verschreckt, gibt es in zahlreichen Ländern Initiativen, um die Nutzung von Pyrotechnik einzuschränken. Auch in Tschechien ist am Montag eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die genau dies zum Ziel hat.
Vor allem werden die Verkaufsbedingungen für Feuerwerkskörper verschärft. An Ständen und auf Märkten darf hierzulande nur noch Pyrotechnik der niedrigsten Kategorie F1 angeboten werden – das sind Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bodenkreisel. Für deren Erwerb muss man in Tschechien mindestens 15 Jahre alt sein. Zu allen weiteren Produkten der Kategorien F2 und höher erläutert Jakub Korec, Referent im Ministerium für Industrie und Handel:
„Für diese gilt nun ein Verkaufsverbot an Marktständen, Buden und temporären Bauten. Der Verkauf wird ausschließlich auf Geschäfte konzentriert. Dort ist eine bessere Kontrolle möglich zur Einhaltung der Alterskategorien oder auch der fachlichen Befähigung.“
Diese Vorgabe beginnt bei Kleinfeuerwerk wie Silvesterraketen, Böllern oder Batteriefeuerwerken, die in die Kategorie F2 fallen. Für ihren Verkauf gilt hierzulande ein Mindestalter von 18 Jahren – ebenso wie für die Kategorie F3, die leistungsstärkere Fabrikate und mehrteilige Feuerwerke umfasst. Ab Juli kommenden Jahres wird F3-Pyrotechnik sogar nur noch kaufen dürfen, wer eine fachliche Befähigung dafür hat.
Was die Altersgrenzen angeht, stopft die Gesetzesnovelle ein bisheriges Schlupfloch. Denn nun müssen diese auch beim Onlinehandel eingehalten werden. František Kotrba, Sprecher der Tschechischen Handelsinspektion (ČOI):
„Die Online-Verkäufer sind seit dem 1. Dezember verpflichtet, das Alter des Käufers zu überprüfen. Dies muss auf nachweisbare Weise geschehen, zum Beispiel durch die Bankidentität oder den digitalen Ausweis. Die gleichen Bedingungen gelten für die Übergabe der gekauften Pyrotechnik.“
Untersagt ist es Online-Händlern nun etwa, bestellte Feuerwerksprodukte der Kategorie F3 und höher in Abholboxen zu hinterlassen.
Strengere Vorgaben gibt es seit Montag zudem für die Nutzung von Pyrotechnik. Auf der Landkarte Tschechiens sind noch mehr rot markierte Gebiete hinzugekommen, in denen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Diese Karte kann auf der Website des Umweltministeriums eingesehen werden. Neue Schutzzonen bestehen vor allem rund um Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser oder Seniorenheime sowie Tierheime, Zoos oder Tierzuchtbetriebe. Veronika Krejčí, Sprecherin des Umweltministeriums, führt aus:
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„Dort gilt jetzt ein strenges Pyrotechnikverbot in einem Umkreis von 250 Metern des jeweiligen Objektes. Dank dieser Regulierung verringern sich die Lärmbelastung, die Luftverschmutzung sowie die Gefahr von Verletzungen und Bränden.“
Produkte der Kategorie F1 sind von diesem Verbot ausgenommen. Alle anderen Feuerwerkskörper dürfen nur außerhalb der neuen und alten Verbotszonen – wie etwa Naturschutzgebieten – gezündet werden. Beachtet werden müssen dabei allerdings noch mögliche weitere Einschränkungen, die Städte- und Gemeindeverwaltungen für ihren jeweiligen Ort per Verordnung festlegen. So gilt zum Beispiel auf dem gesamten Stadtgebiet von Brno / Brünn ein ganzjähriges Pyrotechnikverbot. Ausnahmen genehmigt die Stadt nur an Silvester und am Neujahrstag.








