29 Jahre Deutsch-Tschechische Erklärung: Beneš-Dekrete gehören in die Vergangenheit
Vor genau 29 Jahren, am 21. Januar 1997, haben der tschechische Premier Václav Klaus und Bundeskanzler Helmut Kohl in Prag die Deutsch-Tschechische Erklärung unterzeichnet.
Die „Deutsch-tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung“ ist ein grundlegendes Dokument der Regierungen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, in dem beide Seiten erklärten, dass sie „ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden“. Sie bildete die Grundlage für die Aussöhnung zwischen den beiden Staaten. Zudem führte sie zur Gründung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds, der unter anderem gemeinsame bilaterale Projekte finanziert, und des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums.
Anlässlich des 29. Jahrestags der Unterzeichnung veröffentlichten die beiden Ko-Vorsitzenden des Beirats des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, Rudolf Jindrák und Jörg Nürnberger, am Mittwoch eine gemeinsame Erklärung. Demzufolge sind Tschechen und Deutsche dank dieses Akts nicht nur gute Nachbarn, sondern auch aktive Partner in Nato und EU und Verfechter gemeinsamer Werte. „Wie wichtig dieser Schritt war, zeigt sich gerade heute, wo sich die einstigen Hoffnungen, dass die Zeit und die Erreichung demokratischer Verhältnisse alte Wunden heilen werden, als Illusionen entpuppt haben.“
Die heutige Welt zeichne sich durch eine wachsende Gereiztheit aus, und unter den Streitthemen fänden sich wieder alte historische Zwistigkeiten, wird in dem Text mit Bedauern festgestellt. Die Autoren weisen auf die jüngste Entwicklung in den ungarisch-slowakischen Beziehungen hin, die durch die sogenannten Beneš-Dekrete und ihre unterschiedliche Einordnung beiderseits der Grenze erneut belastet würden. Der anhaltende Prozess der deutsch-tschechischen Verständigung beweise, dass die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme die Gesellschaften nicht auf ewige Zeit traumatisieren und polarisieren müssten, unterstreichen der tschechische Botschafter in der Slowakei, Rudolf Jindrák, und der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Nürnberg. Die Geschichte lasse sich zwar nicht ungeschehen machen kann, könne aber als eine gemeinsame Warnung für die Zukunft betrachtet werden, heißt es. Und weiter: „Die verschiedenen Wahrnehmungen der Beneš-Dekrete mögen fortbestehen, gehören aber als Thema eindeutig in die Vergangenheit.“
Der Begriff Beneš-Dekrete bezeichnet eine Reihe von Rechtsnormen, die vom tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš zwischen 1940 und 1945 erlassen wurden. Einige davon schafften nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundlage für die Enteignung und Ausweisung der deutschsprachigen und in Teilen der ungarischsprachigen Bevölkerung aus der damaligen Tschechoslowakei. In der Slowakei ist Ende vergangenen Jahres eine Gesetzänderung in Kraft getreten, die das „Infragestellen der Nachkriegsordnung“ mit einer Haftstrafe ahndet. Diese ist nun in Ungarn zum Wahlkampfthema geworden und wurde vom dortigen Oppositionsführer Péter Magyar scharf kritisiert.
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