Noch ein knappes Jahr Zeit: Wiedergutmachung von Zwangssterilisierungen soll schneller und empathischer laufen

Die Diskussionen am runden Tisch führten zu Empfehlungen zur Verbesserung der Entschädigung für zu Unrecht sterilisierte Frauen

Tschechien tut sich schwer mit der Aufarbeitung der Zwangssterilisierungen, die vor und nach 1989 in den hiesigen Krankenhäusern in großem Maße stattgefunden haben. Die betroffenen Frauen kämpfen seit einem Vierteljahrhundert um Anerkennung. Und laut einem Gesetz von 2021 können sie auch eine finanzielle Entschädigung beantragen. Opfer, Gerichte und Menschenrechtsverbände kritisieren jedoch, dass das Geld zu wenigen Frauen zukommt. Und Zeit bleibt auch nicht mehr viel – die Antragsfrist endet Anfang kommenden Jahres.

Elena Gorolová  (rechts) | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Sie hat ihre Geschichte wohl schon dutzende Male erzählen müssen. Elena Gorolová ist eine von vermutlich 8000 Frauen in Tschechien und der Slowakei, die sterilisiert wurden, ohne davon zu wissen oder ihr Einverständnis gegeben zu haben. In ihrem Falle passierte das 1990 im Krankenhaus im Ostrauer Stadtteil Vítkovice, wohin Gorolová zu ihrer zweiten Geburt eingeliefert wurde:

„Es bestand der Verdacht, dass ich oder das Baby nicht überleben könnten. Also erwartete mich mein zweiter Kaiserschnitt. Als man mich vorbereitete, fragten sie nach dem Namen für das Kind und wollten meine Unterschrift. Sie gaben mir einen Stift und ein Dokument. Ich wusste gar nicht, worum es geht. Sie sagten, ich müsse unterschreiben, sonst würde ich sterben. Dann schoben sie mich in den Saal, nahmen den Kaiserschnitt vor – und gleich dazu auch die Sterilisierung.“

Darüber habe sie der Arzt allerdings erst zwei Tage später in Kenntnis gesetzt, berichtet Gorolová. Sie sagt, sie habe damals gar nicht verstanden, was das bedeute. Ihr Ehemann habe sie dann verdächtigt, sie habe sich absichtlich sterilisieren lassen, und in der Roma-Gemeinschaft sei dies auch als Schande aufgenommen worden.

Gorolová ist es zu verdanken, dass ein nicht kleiner Teil der Frauen, denen zwischen 1966 und 2012 das gleiche Schicksal widerfahren ist, inzwischen eine Entschädigung vom tschechischen Staat bekommen hat. Mit ihrer NGO Vzájemné soužití (Gegenseitige Koexistenz) brachte sie das Thema der ungewollten Sterilisierungen an die Öffentlichkeit. Dadurch kam nach und nach das Ausmaß dieser einstigen staatlichen Praxis ans Licht. Diese inhumane Form der „Geburtenkontrolle“ war in der Tschechoslowakei seit 1971 legislativ verankert. Obwohl das Gesetz 1993 aufgehoben wurde, wurde diese Praxis offenbar bis mindestens 2010 weitergeführt. Betroffen waren vor allem Romnja und Frauen mit gesundheitlichen Problemen. 2009 entschuldigte sich die tschechische Regierung offiziell für dieses Vorgehen, zwölf Jahre später wurde das Entschädigungsgesetz verabschiedet.

Viele Anträge abgelehnt

Die Einführung dieses Gesetzes bedeutet jedoch noch lange nicht, dass auch allen betroffenen Frauen Geld ausgezahlt wird. 300.000 Kronen (12.320 Euro) stehen einem Opfer zu. Anfangs wurde vom Staat eine Summe bereitgestellt, die für 400 Fälle gereicht hätte. Seit Januar 2022 sind beim Gesundheitsministerium allerdings über 2600 Anträge eingegangen. Der Etat wurde parallel dazu aufgestockt, trotzdem wurden aber zahlreiche Ersuche abgelehnt. Sandra Pašková ist Anwältin bei der tschechischen Liga für Menschenrechte (Liga lidských práv) und hilft den Frauen bei der Antragstellung. Im Interview für Radio Prag International fasst sie den aktuellen Stand zusammen:

Sandra Pašková | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

„Es gehen immer noch Erstanträge ein, aber das sind nur noch wenige. Jetzt überwiegen jene Anträge, die wiederholt eingereicht wurden. Das ist nur verständlich, denn das Ministerium hat diese vor allem in den ersten beiden Jahren unglaublich streng bewertet. Es wurde ein sehr hoher Beweisstandard eingefordert, was wirklich im Widerspruch dazu stand, worauf das Gesetz ausgerichtet ist.“

Ursprünglich wurde das Gesetz vom Gesundheitsministerium so ausgelegt, dass eine Entschädigung nur bekommt, wer eine Gesundheitsakte mit dem Eintrag über den fraglichen Eingriff vorlegen kann. Gerade die älteren Opfer können dem jedoch nicht nachkommen, denn solche Akten werden nach 40 Jahren vernichtet. Elena Gorolová:

„Es passiert immer wieder, dass die Akten der Frauen nicht auffindbar sind, weil sie geschreddert wurden. Dann fordern wir in den Krankenhäusern einen Auszug aus den Operationsbüchern an oder etwas anderes, damit das Ministerium ein Dokument von der Antragstellerin bekommt. Das lässt sich aber nur schwer finden, wenn die Frau schon um die 70 Jahre alt ist.“

Eine wiederholte Einforderung von Beweisen würde die Frauen in starken Stress versetzen, unterstreicht Gorolová. Und Pašková erläutert:

„Die Antragstellerinnen legen zum Beispiel Zeugenaussagen und andere Beweise vor. Die wollte das Ministerium zunächst nicht anerkennen. Es verwies darauf, dass jemand den Eingriff nur bezeugen könne, wenn er auch dabei war. Wenn wir aber den Zeitraum betrachten, in dem die Sterilisierungen passierten, dann ist klar, dass niemand anderes anwesend war.“

Schon im ersten Jahr des Entschädigungsprozesses machten Roma- und Menschenrechtsverbände auf die schleppende Umsetzung aufmerksam. Zudem fanden bis heute mehrere Dutzend Berufungsverfahren statt, in denen das Prager Stadtgericht oder auch das Verwaltungsgericht den Klägerinnen Recht gaben und Anpassungen im Gesetzestext erwirkten. Damit sollten, so die Hoffnung der Opfer, die Auszahlungen nun im letzten Jahr des Prozesses schneller und bereitwilliger vonstattengehen. Denn die Anträge können nur noch bis 4. Januar 2027 gestellt werden.

Wesentlich mehr Antr#age als erwartet

Um das Verfahren zu einem möglichst erfolgreichen Ende zu führen, waren die verschiedenen Seiten des Entschädigungsprozesses Ende Februar zu einem Runden Tisch zusammengekommen. Man wisse von den Barrieren, auf die die Antragstellerinnen treffen, betonte Lucie Fuková, die Regierungsbeauftragte für die Roma-Minderheit. Und der Ombudsmann Tschechiens, Stanislav Křeček, sprach angesichts der Zwangssterilisierungen von einem befleckten Ruf des Landes, was auch im Ausland wahrgenommen werde. 195 Beschwerden von abgelehnten Antragstellerinnen seien seit Januar 2022 im Büro des Ombudsmannes eingegangen, so die Information. Vor diesem Hintergrund appellierte Křeček an das Gesundheitsministerium, den Frauen stärker entgegenzukommen.

Lucie Fuková | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Das Ressort wurde bei der Zusammenkunft durch Staatssekretär Ladislav Švec vertreten. Er war bemüht, auf die bisherigen Erfolge des Entschädigungsprozesses zu verweisen, und sagte bei der anschließenden Pressekonferenz:

„Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir vor fünf Jahren, als das Gesetz verabschiedet wurde, mit rund 400 Anträgen gerechnet haben. Bis jetzt sind es aber schon fast 1200 Frauen, die die Entschädigung tatsächlich bekommen haben. Die Lage ist also nicht so furchtbar, wie es scheinen könnte. Der Prozess läuft, die Antragstellerinnen können ihre Ansprüche geltend machen und tun dies in der Praxis auch.“

Ladislav Švec | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Bisher seien 604 Anträge abgelehnt worden, und bei 353 ruhe derzeit die Bearbeitung, so Švec weiter. Insgesamt seien schon fast 359 Millionen Kronen (14,7 Millionen Euro) ausgezahlt worden.

Švec und weitere anwesende Vertreter des Ministeriums hätten sich bei dem Runden Tisch nicht unbedingt in einer leichten Position befunden, resümierte die Regierungsbeauftragte Fuková am Ende und verwies damit auf die zahlreich vorgebrachten Vorwürfe, die sich an das Ressort richteten. Diese betrafen zum Beispiel die Überziehung von Fristen. Anwältin Pašková erläutert:

„Für die Entscheidung über einen Antrag hat das Ministerium 60 Tage Zeit. Nach unserer Erfahrung dauert es aber zwischen einem halben und einem ganzen Jahr, das ist die gängige Praxis. Es gibt natürlich Fälle, in denen es schneller geht. Aber es passiert eben auch, dass unsere Klientinnen noch viel länger warten.“

Und Elena Gorolová schildert, dass sich dies negativ auf die Psyche der Frauen auswirke:

Elena Gorolová | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

„Sie warten lange auf die Entschädigung oder auch auf eine Gerichtsentscheidung. Währenddessen werden sie aufgefordert, verschiedene weitere Dokumente einzureichen, eben wenn sie keine Patientenakte haben. Das bedeutet noch mehr Stress für die Frauen. Viele von ihnen sind außerdem krank, und es droht, dass sie die Entschädigung nicht mehr erleben. Und das ist sehr traurig.“

Ihr eigener Antrag sei relativ schnell bearbeitet und für positiv befunden worden, berichtet die NGO-Gründerin, allerdings habe sie auch eine Krankenakte gehabt. In der stand jedoch, dass sie selbst die Sterilisierung eingefordert habe. Dies würde sie nie im Leben sagen, kommentierte Gorolová.

Empfehlungen für die Zukunft

Lucie Fuková | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Neben dem Personalmangel im Gesundheitsministerium, den sowohl Ombudsmann Křeček als auch Regierungsbeauftragte Fuková als Hürde für eine zügige Auszahlung der Entschädigungen bezeichneten, verwies Staatssekretär Švec noch auf die historische Dimension dieser Aufgabe:

„Machen wir uns bewusst, dass es hier um die Aufarbeitung eines Unrechts geht, das zumeist vor 40 Jahren passiert ist. Das allein erschwert die Herstellung von Gerechtigkeit, also die Einreichung entsprechender Dokumente und die Bearbeitung der Anträge. Wir kennen andere Wiedergutmachungen, die in Tschechien schon stattgefunden haben, wie zum Beispiel die Restitution von verstaatlichtem Eigentum. Hier haben wir es aber wirklich mit etwas zu tun, dessen Entstehung verhältnismäßig lange her ist.“

Für die Zukunft können nun auch das Entschädigungsgesetz zu den Zwangssterilisierungen und die Erfahrungen, die gerade damit gesammelt werden, einen Beispielcharakter haben. In dem Zusammenhang gab Sandra Pašková bei der Pressekonferenz eine Empfehlung ab. Diese bezieht sich darauf, dass die Beamten des Gesundheitsministeriums derzeit die Vergehen der eigenen Vorgänger beurteilen müssen:

Stanislav Křeček  (zweiter von links),  Lucie Fuková  (dritte von links) und Sandra Pašková  (zweite von rechts) | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

„Ich denke, es wäre ideal, wenn das Entscheidungssubjekt in einem Wiedergutmachungsprozess keine Verbindung zu dem historischen Unrecht hat. In diesem Fall ist durchaus ein Problem darin zu erkennen, dass das Gesundheitsministerium mit der Auszahlung betraut wurde. Dabei spreche ich vor allem aus der Sicht der betroffenen Frauen. Von Anfang an herrschte da ein gewisses Misstrauen. Die Frauen haben an verschiedenen Debatten teilgenommen und wurden über die historischen Zusammenhänge in Kenntnis gesetzt, in denen das Ministerium eben eine Rolle gespielt hat. Darum denke ich, dass sich das Subjekt bei einer Entschädigung von dem Gegenstand unterscheiden sollte.“

Als verantwortliches Organ schlug Pašková für die Zukunft eine Kommission vor, die mit Experten aus den verschiedenen betroffenen Bereichen besetzt wird.

Runder Tisch zum Entschädigungsprozess für Frauen,  die in der Vergangenheit unrechtmäßig sterilisiert wurden | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Um die Wiedergutmachung der Zwangssterilisierungen erfolgreich abzuschließen, wurde am Ende des Runden Tisches eine ganze Liste an Empfehlungen abgegeben, die sich an das Gesundheitsministerium und die beratenden NGOs wenden. Sie sollen dafür sorgen, dass die Entschädigungsanträge in den verbleibenden zehn Monaten zügiger und fairer bearbeitet werden – und dass möglichst vielen Opfern Gerechtigkeit wiederfährt. Dazu gehört zum Beispiel auch eine empathischere Auseinandersetzung mit jenen Frauen, die sich an das Hilfstelefon des Ministeriums wenden. Ladislav Švec gab vor der Presse dann auch das Versprechen ab, er werde alle Anregungen an sein Ressort weitergeben und Wege zu ihrer Umsetzung diskutieren lassen.

Elena Gorolová bedankte sich bei allen Teilnehmern des Runden Tisches für die Übereinkunft, dass den betroffenen Frauen bestmöglich geholfen werden solle. Sie rief noch einmal zu einem sensiblen Umgang mit den Opfern auf. Gegenüber Radio Prag International zeigte sie sich aber auch leicht ermüdet:

„Ich habe schon an vielen solchen Treffen teilgenommen. Darum wäre ich einfach nur froh, wenn die Entschädigungen jetzt etwas schneller gehen.“