Polizei reduziert Informationen über psychische Erkrankungen in Fahndungs- und Vermisstenmeldungen

Wenn die Polizei in Tschechien eine Fahndungs- oder Vermisstenmeldung veröffentlicht, dann enthielt diese bisher eventuell auch Aussagen über psychische Erkrankungen der jeweiligen Person. Doch eine NGO und das Büro der Ombudsfrau haben jetzt durchgesetzt, dass dies nur noch dann geschieht, wenn es unbedingt nötig ist. Damit sollen Vorurteile abgebaut und Fehlinterpretationen vermieden werden.

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Die tschechische Polizei sucht jedes Jahr nach Dutzenden Personen, die vermisst gemeldet wurden und gefährdet sind. Dabei bittet sie auch die Öffentlichkeit um Hinweise und Mitarbeit. Genauso wie bei entflohenen Straftätern. In diesen Fahndungs- und Vermisstenmeldungen wurden häufig auch Informationen über den seelischen Zustand oder psychische Erkrankungen der Menschen veröffentlicht. Das sei aber häufig nicht nötig, sagt Hana Potměšilová. Sie leitet den Verein Revenium, der sich um die gesellschaftliche Eingliederung von Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen kümmert:

Hana Potměšilová | Foto: Agáta Nezbedová,  Tschechischer Rundfunk

„In den vergangenen Jahren habe ich wegen meiner Beschäftigung mehrfach mitbekommen, dass konkrete Diagnosen über psychische Erkrankungen in den Pressemitteilungen der Polizei genannt wurden – und das obwohl diese Diagnosen nichts mit dem jeweiligen Fall zu tun hatten.“

Ein solches Vorgehen sei diskriminierend, sagt Potměšilová. Sie wandte sich daher an das Büro der Ombudsfrau in Tschechien. Und dort gab man ihren Argumenten recht.

Gefahr der Diskriminierung

Vít Alexander Schorm | Foto: Patrik Uhlíř,  Profimedia

Der stellvertretende Ombudsmann Vít Alexander Schorm kontaktierte in der Folge den Polizeipräsidenten Martin Vondrášek und den Vorsitzenden des Bundes der Städte und Gemeinden, František Lukl.

„Leicht kann der falsche Eindruck aufkommen, dass zwischen der seelischen Erkrankung und unvorhersehbaren Verhaltensäußerungen oder sogar kriminellen Tätigkeiten eine Verbindung bestehe“, merkte Schorm in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks an.

In der Öffentlichkeit werde dann häufig psychische Erkrankung mit gefährlich gleichgesetzt, ließ er wissen.

Ondřej Moravčík | Foto: Tschechisches Fernsehen,  ČT24

Das Polizeipräsidium hat nun an all seine Kreisstellen eine neue Empfehlung geschickt. Demnach sollen sowohl intern als auch öffentlich nicht automatisch Informationen über psychische Erkrankungen genannt werden. Ondřej Moravčík ist Sprecher der Polizei-Kreisdirektionen:

„In den meisten Fällen reicht für Polizeizwecke die allgemeine Formulierung aus, dass sich die Person in einem schlechten psychischen Zustand befindet oder Anzeichen von Desorientierung zeigt.“

Ärztliche Schweigepflicht

Laut dem stellvertretenden Ombudsmann Schorm haben die Informationen über psychische Erkrankungen häufig zur Boulevardisierung von Vermissten- und Fahndungsfällen beigetragen. Er sagt auch:

„Die Beamten direkt im Terrain haben meist nicht das fachliche Wissen, um bei einem polizeilichen Eingriff ärztliche Diagnosen zu stellen oder zu interpretieren.“

Marek Orko Vácha | Foto: Adam Kebrt,  Tschechischer Rundfunk

Auch der Medizinethiker Marek Orko Vácha begrüßt den vorsichtigeren Umgang mit Patienteninformationen. In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks wies er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin. In diesem begründeten die Richter, warum die ärztliche Schweigepflicht nötig sei…

„Damit die Person bei einer möglichen Veröffentlichung dieser Angaben nicht der Verachtung oder dem Risiko einer Ächtung ausgesetzt ist. Und der zweite Grund ist, das Vertrauen in die Medizin und ihre Dienstleistungen aufrechtzuerhalten“, so Vácha.

Ermittler entscheidet

Im Gesundheitswesen wird laut dem Ethiker sehr darauf geachtet, die ärztliche Schweigepflicht einzuhalten – und zwar besonders bei seelischen Erkrankungen. Allerdings gilt für die Polizei kein grundsätzliches Verbot. Ondřej Moravčík:

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„Es gibt Fälle, in denen es notwendig ist mitzuteilen, dass die Person unter einer konkreten Krankheit leidet. Das entscheidet immer der Ermittler. Er macht uns dann darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit dies für das Auffinden der Person wissen müsse.“

Es handelt sich zum Beispiel um solche Fälle, wenn ein Patient aus einem Krankenhaus geflohen ist und ohne die Einnahme seiner Medikamente gefährlich sein könnte.

Autoren: Till Janzer , Františka Rohlíčková
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