Oberster Gerichtshof: Journalist Kroupa wurde rechtswidrig abgehört
Die Pressefreiheit bedeutet unter anderem, dass Journalisten ihre Informationsquellen schützen dürfen. Im Fall des Investigativ-Reporters Janek Kroupa wurde mittels Abhörung seiner Telefonate aber versucht, eine Quelle zu enttarnen. Gegen diesen Lauschangriff hat Kroupa geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.
Nach sechs Jahren hat die Justiz nun entschieden, dass diese Handlung gesetzwidrig war. Dem Obersten Gerichtshof zufolge wurde das Gesetz vom Bezirksgericht in Ostrava / Ostrau verletzt, das den Lauschangriff genehmigt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass das Gericht in Ostrau bei seiner Entscheidung nur einseitig den Argumenten der Staatsanwaltschaft gefolgt sei. Ein Gericht aber sollte stets abwägen, ob die Veröffentlichung einer Quelle für das öffentliche Interesse so wichtig sei, dass damit das Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise das Recht auf die Geheimhaltung der Informationsquelle hintenangestellt werden könne, schreibt der Richter des Obersten Gerichtshofs, Jiří Pácal.
Für den Anwalt von Kroupa, Petr Toman, hat das Urteil einen hohen Stellenwert:„Es ist ein bahnbrechendes Urteil, denn es wird hervorgehoben, dass ein Journalist das Recht auf Schutz seiner Quellen hat. Und sollte ein Gericht die Bewilligung zum Lauschangriff auf einen Journalisten erteilen wollen, muss es sich zuvor ganz individuell und speziell mit dem Fall befassen.“
Die konkreten Umstände, die Janek Kroupa und einen weiteren Journalisten von der Tageszeitung „Právo“ dazu veranlasst hatten, in der Pandur-Affäre zu recherchieren, aber wurden nicht untersucht. Deshalb habe das Gericht in Ostrau seine damalige Weisung auch nicht ausreichend begründet, heißt es. Sprecher des Gerichts ist Lukáš Delong. Er versucht den Vorwurf zu relativieren:
„Ich denke nicht, dass das Gericht in Ostrau seine Pflichten vernachlässigt hat, die mit der Begründung einer solchen Entscheidung in Verbindung stehen. Das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs ist tatsächlich eine Ausnahme. Solch Entscheidungen wie damals trifft unser Gericht immer wieder, doch bei der überwiegenden Mehrheit von ihnen hatte der Oberste Gerichtshof keine Vorhaltungen.“Außer dem Sprecher wollte sich keiner der damaligen Entscheidungsträger zu dem Fall äußern – weder die beiden Richterinnen, die die Weisung zum Lauschangriff erteilten, noch der Kläger der Staatsanwaltschaft in Olomouc / Olmütz, der das Abhören der Telefongespräche gefordert hatte.
Die beiden Journalisten wurden insgesamt fünf Monate lang belauscht, und zwar von der Polizeiabteilung zur Enthüllung von organisiertem Verbrechen. Die Polizei hat jedoch nicht herausgefunden, wer den Journalisten das Protokoll zugespielt haben könnte. Heute weiß man, dass dazu auch Kollegen aus den eigenen Reihen abgehört wurden, wie der ehemalige Direktor der Antikorruptionspolizei Tomáš Martinec oder der ehemalige Polizist František Zahálek.
Die Causa um die aus Österreich gekauften Radpanzer Pandur endete nach einigen Jahren mit der Verurteilung des Lobbyisten Marek Dalík. Im Juli vergangenen Jahres hat ihn ein Prager Gericht wegen Betrugsversuchs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen hätte Dalík versucht, die tschechische Regierung bei der Entscheidung zum Kauf der Radpanzer zu beeinflussen, heißt es.