Regeln für grenzüberschreitende Investitionsgeschäfte angepasst
Staatspräsident Miloš Zeman hat am Mittwoch eine Novelle unterzeichnet, die die Gesetzeslage auf dem Kapitalmarkt in Tschechien an die EU-Richtlinien anpasst.
Damit werden die Vorschriften für grenzüberschreitende Angebote von Investmentfonds aktualisiert oder auch Änderungen bei den Kapitalanforderungen für Wertpapierhändler festgelegt. Nach Angaben von Zemans Präsidialbüro will die Regierung damit den tschechischen Kapitalmarkt konkurrenzfähiger machen. Dies gelte nicht nur in Bezug auf die starken westeuropäischen Staaten, sondern auch auf die unmittelbaren Nachbarländer, die die EU-Vorgaben bereits umsetzen (würden, hieß es).
Die Novelle ermöglicht es ausländischen Banken und autorisierten Finanzinstituten, in Tschechien Investitionsmöglichkeiten anzubieten, ohne dafür eine Niederlassung betreiben zu müssen – sofern es sich um Dienstleistungen für Geschäftskunden handelt. Zudem wird die tschechische Nationalbank zukünftig die Vergütung für Insolvenzverwalter von Banken und Bauspargenossenschaften festlegen. Bisher ist dies die Aufgabe von Gerichten.
Die Experten für Finanzrecht bei der Rechtsanwaltsgesellschaft KPMG Legal verstehen die Gesetzesänderung als eine Reaktion auf die unlängst verabschiedete EU-Verordnung zum Crowdfunding. Diese Form der Gemeinschaftsfinanzierung vereint die Interessen von Investoren und Projektanten. Dabei können sowohl Kredite als auch Tauschgeschäfte mit Wertpapieren gewährleistet werden.
Des Weiteren sehe die Novelle Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen vor, teilt KPMG Legal mit. Die zugehörige Verfügung sei schon früher in die tschechische Gesetzgebung eingefügt worden. Nun werde das Gesetz zum Unternehmertum auf dem Kapitalmarkt ergänzt durch Verweise auf europäische Rechtsvorschriften, die die Bedingungen für die Registrierung kleiner und mittlerer Firmen festlegten, erläutern die Fachjuristen.