Regierung legt Limits für straffreien Drogenkonsum fest

Wie viel Gramm einer natürlichen Droge darf ein Mensch straffrei mit sich führen? Mit dieser Frage hat sich am Montag die tschechische Regierung befasst. Ihre Antwort soll mehr Klarheit in eine rechtliche Grauzone bringen. Die Regelungen sollen ab 1. Januar gelten.

Dem Normalbürger, der sich mithilfe eines Betäubungsmittels auf einen Trip in andere Welten begeben will, vor allem aber den zuständigen Polizei- und Justizorganen, gibt das Ministerkabinett von Jan Fischer eine eindeutige Faustregel. Konkrete Konturen gibt sie dem seit langem umstrittenen Begriff der „geringen Menge“ bei Züchtung und Besitz von Pflanzen und Pilzen, die "weiche Rauschgifte" beinhalten. Damit wird auch klar, ab welcher Menge eine Strafe droht. Justizministerin Daniela Kovářová gibt ein Beispiel:

"Bei psychoaktiven Pilzen werden ab Januar 2010 40 Stück und bei Pflanzen, wie etwa Hanf oder Meskalin-Kakteen, fünf Stück als eine nicht geringe Menge qualifiziert".

Die Stückzahlen wurden bei Beratungen mit dem Nationalen Monitoringzentrum für Drogen festgelegt. Dabei wurde die in ihnen enthaltene Rauschgiftkonzentration berücksichtigt. Der Leiter der Behörde, Viktor Mravčík:

"Alle von der Regierung festgelegten Richtwerte gingen auf Erwägungen über die tolerierten Konsumeinheiten zurück".

Bei Marihuana zum Beispiel ist es ein Gramm des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol), dem ungefähr fünf Cannabis-Pflanzen oder 15 Gramm getrockneter Cannabis entsprechen. Wird bei einem Konsumenten mehr gefunden, muss er vor Gericht. Mit den Mengenfestlegungen hat die Regierung auch eine Liste mit Pflanzen- und Pilzarten zusammengestellt, die nun offiziell als betäubend bezeichnet werden. Dies durchzusetzen, ist nur mit einer knappen Mehrheit im Kabinett gelungen. Wie hoch die Toleranz der Minister bei den synthetisch hergestellten Drogen sein wird, soll sich bei der Regierungssitzung in zwei Wochen zeigen. Zuvor will man sich mit einer Fachkommission beraten.